Wir haben doch schon zusammen Präsidium gemacht, Herr Kollege. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute ein Thema, das auch in meinem Frankfurter Wahlkreis eine hohe Brisanz besitzt.
Bezahlbares Wohnen hat für uns große Bedeutung. Ich freue mich, dass beim Koalitionsgespräch am Dienstag weitere Verbesserungen über den Koalitionsvertrag hinaus erreicht wurden. Zu den bereits beschlossenen 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau kommen jetzt noch mal 500 Millionen Euro dazu. Großartig ist auch, dass für die Städtebauförderung für 2019/2020 pro Jahr zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Eigentumsförderung für Familien ist für mich auch ein Bestandteil des Wohnens. Ich bin Berichterstatterin für das Baukindergeld und bin froh, dass am Dienstag in der Koa-Runde beschlossen wurde, wie das Baukindergeld kommt. Es gilt der Förderzeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020, und es gibt keine Deckelung der erlaubten Wohnungsgröße; das war für mich sehr wichtig.
Pro Kind werden über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich jeweils 1 200 Euro gezahlt, also insgesamt 12 000 Euro. Das erleichtert jungen Familien das Bauen. Aber Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht über 75 000 Euro liegt. Deshalb gilt es nicht für den Zahnarzt in Bayern.
Neben der Eigentumsförderung müssen wir dringend die Situation der Mieter und Mieterinnen verbessern. Erst mal will ich an etwas erinnern, was wir in der letzten Legislaturperiode umgesetzt haben – es wird häufig vergessen. Wir haben beschlossen: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. – Ich finde das nach wie vor großartig. Das ist eine riesige Entlastung für Mieterinnen und Mieter.
Jetzt, zu Beginn der neuen Koalition, hat unsere Ministerin zum Mietrecht einen aus meiner Sicht sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt. Die Mietpreisbremse wollen wir schärfer stellen. Der Vermieter muss künftig die Vormiete angeben, und es soll leichter sein, zu viel gezahlte Miete zurückzubekommen. Nur, wer seine Rechte kennt, Herr Luczak, kann sie auch nutzen. Deshalb bin ich dafür, dass Mieterinnen und Mieter besser über ihre Rechte informiert werden. Dies kann zum Beispiel durch ein Beiblatt zum Mietvertrag, aber auch – das müssen wir machen – durch zusätzliche Informationskampagnen passieren.
Persönlich bin ich dafür, dass auch möblierte Wohnungen unter die Mietpreisbremse fallen. Dem Missbrauch in diesem Bereich sollten wir einen Riegel vorschieben. Ganz wichtig ist auch – es wurde angesprochen –, dass Modernisierungskosten künftig gedeckelt werden, bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. So werden künftig wohl nur noch sinnvolle und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag viele Dinge. Aber ich frage mich: Warum machen Sie das nicht auch dort, wo Sie vor Ort verantwortlich sind? Ich erinnere mich gut daran, wie die Frankfurter Grünen die Mietpreisbremse bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding mit gut 50 000 Wohnungen abgelehnt haben. Erst, als die SPD in die Stadtregierung eintrat, konnte SPD-Oberbürgermeister Peter Feldmann
umsetzen, dass die Mieten nur noch um 1 Prozent pro Jahr angehoben werden können.
So eine Mietpreisbremse will die hessische SPD – mit Thorsten Schäfer-Gümbel an der Spitze – nach Regierungsübernahme auch auf andere Wohnungsbaugesellschaften in Landesbesitz umsetzen.
Liebe Kolleginnen von den Grünen, das gilt für alle Einkommensgrenzen, nicht nur für besondere.
Ich versuche, selber Vorbild zu sein: Seit 14 Jahren bin ich Vermieterin; ich habe kein einziges Mal eine Bestandsmiete erhöht, und ich habe die Miete bei Neuvermietung nur einmal um 20 Euro erhöht. Ich kann Ihnen sagen: Wenn bei mir Modernisierungen vorgenommen werden, werde ich diese Kosten nicht auf meine Mieter umlegen, weil ich etwas davon habe; es ist eine Wertverbesserung meiner Wohnung. Ich mache es anders.
Liebe Kollegen von den Grünen, in Ihrem Antrag fordern Sie auch einen verbesserten Kündigungsschutz. Sie sind seit fünf Jahren mit der CDU in Hessen in einer Koalition, und dort gilt leider immer noch die Kündigungssperrfrist von fünf Jahren – wie vorher unter CDU und FDP. Warum haben Sie das nicht geändert? Wenn die SPD drankommt, werden wir das ändern. Wir werden die Frist wieder auf zehn Jahre erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich spreche jetzt insbesondere die Kollegen von CDU und CSU an –: