Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Kollege Marcel Klinge, erst einmal Gratulation zu Ihrer ersten Rede! Sie haben wie viele Redner der FDP ein großes Lamento über die Arbeit der Großen Koalition vorgetragen. Ich gebe zu bedenken: Bis in die Nachtstunden des 19. November 2017 waren wir dabei, eine gemeinsame Regierung zu bilden.
Wenn Sie jetzt mitgestalten würden, bräuchten Sie nicht zu jammern.
Herr Kollege Daldrup, Sie haben ausgeführt, dass Sie der Auffassung sind, dass die Einrechnung von Hotelübernachtungskosten in die Gewerbesteuerumlage 2008 beabsichtigt war. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu, zu sagen, dass gerade in der Reisebürobranche die Gewinnmargen anders als in anderen Bereichen, in denen es um Immobilien geht, viel enger und knapper sind. Von daher: In den letzten Legislaturperioden war es regelmäßig so, dass die Tourismuspolitiker und auch die Wirtschaftspolitiker der Auffassung waren, dass das 2008 nicht so beabsichtigt war, wie es sich jetzt ausgewirkt hat.
Ja, es gibt die ersten Urteile zur Hinzurechnung von Messedienstleistungen, angesichts derer man gesagt hat: Das ist zu weit gefasst. – Ich persönlich bin, wie schon gesagt, wie viele Fachpolitiker Ihrer Fraktion der Überzeugung: Wir haben im Bereich der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen in der Reisebranche den Bogen zu weit gespannt. Ich würde es begrüßen, wenn dieser Antrag der AfD, wenngleich er an vielen anderen Schwächen leidet,
zumindest dazu führt, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten die Diskussion über die Hinzurechnung noch einmal anfangen.
Frau Staatssekretärin Lambrecht, Sie haben mir ja freundlicherweise im Auftrag des Herrn Ministers geantwortet, Sie würden liebend gern auf das Urteil des Bundesfinanzhofes warten. Ich habe gelernt: Es gibt in Deutschland eine Gewaltenteilung. Es gibt eine Exekutive, es gibt eine Legislative, es gibt eine Jurisdiktion.
Die AfD sagt: Wir wollen auf die Exekutive einwirken. – Ich sage: Wir sollten eigentlich als Bundesgesetzgeber das Selbstbewusstsein haben, das Gesetz von 2008, das vielleicht nicht präzise genug formuliert worden ist, zu ändern und uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages weder hinter einem Bundesfinanzhof, hinter der Jurisdiktion, noch hinter der Exekutive verstecken. Stattdessen sollten wir sagen: Jawohl, wir wirken auf einen gemeinsamen Ländererlass hin.
Meine Kollegen von der AfD: Das ist zu wenig. Das ist zu kurz gesprungen.
Sie sind doch Bundestagsabgeordnete. Wir sollten das hier in diesem Hause korrigieren, wenn es ein Stück weit in die falsche Richtung gelaufen ist.
Deshalb: Lassen Sie uns hier über die entsprechenden Änderungen nachdenken. Ansonsten haben die Kollegen sehr vieles ausgeführt. Seit 2008 werden Mieten für Immobilien in gewissem Umfang hinzugerechnet. – Herr Daldrup will etwas fragen.