Liebe Frau Paus, herzlichen Dank. – Heute ist nicht Sonntag, sondern Freitag zur Kaffeezeit, und da bleiben wir auch bei den Realitäten, dass die CDU zu Recht dementsprechend abgestraft wurde. Wir bleiben auch bei den Realitäten, dass danach das Parteiengesetz gestrafft wurde. Wir bleiben auch bei den Realitäten, dass die Verantwortlichen, die ermittelt wurden, zur Rechenschaft gezogen wurden.
Deswegen ist Deutschland – anders als Sie mit Ihrer Frage suggerieren – kein Geldwäscheland; das will ich hier noch mal klar und deutlich sagen. Wir haben aufgeklärt, und wir stehen weiterhin zur Verfügung, um weiter aufzuklären. Herzliche Einladung dazu!
Kommen wir doch zum Inhalt Ihres Antrages, liebe Linken.
Seit knapp einem Jahr gilt die Vierte Geldwäscherichtlinie in diesem Land, und seit knapp einem Jahr arbeitet die FIU; das ist die Stelle, die für die Geldwäscheverdachtsmeldungen zuständig ist. Ja, Sie haben recht: Es gibt strukturelle Probleme, die aber sicherlich normal sind, wenn eine Behörde anfängt, zu arbeiten. Und glauben Sie mir: Als Berichterstatter habe ich da auch schon sehr kritisch nachgefragt. Ich will jetzt nicht sagen, dass das zur Folge hatte, dass der Verantwortliche gehen musste – das nicht –, aber wir stehen zu unserer Verantwortung.
Forderung 1 a in Ihrem Antrag ist, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu gewährleisten. Was sollen denn das für Sofortmaßnahmen sein? Die Bundesregierung hat veranlasst, dass die Zahl der Mitarbeiter in der FIU im letzten Jahr auf 50 erhöht wurde. Im Korridor sind jetzt 475 Beschäftigte vorgesehen. Die Bundesregierung hat mit Unterstützung der Fraktionen auch eine Softwarelösung eingeführt. Das sind Sofortmaßnahmen, die dazu führen – auch jetzt, nachdem wir festgestellt haben, dass mehr Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen –, dass ein Abschmelzen der in Bearbeitung befindlichen Fälle stattfindet.
Forderung 1 b: Der derzeitige Rückstau bei der Bearbeitung soll unverzüglich abgebaut werden. – Welchen Rückstau meinen Sie denn? Sie sagten, es gibt 30 000 unbearbeitete Fälle.
Wenn Sie die Antwort durchlesen, die Sie von Staatssekretärin Lambrecht bekommen haben, die gerade vertreten wird,
dann wissen Sie, dass es über 30 000 in Bearbeitung befindliche Fälle gibt. Das heißt, die Erstbewertung ist abgeschlossen. Eventuelle terroristische Risiken wurden den LKAs gemeldet. Dann frage ich Sie tatsächlich: Wo ist denn der Rückstau bei der Bearbeitung? Bleiben Sie da bitte ehrlich.
Dann fordern Sie – zweitens – die Bundesregierung auf, den Finanzausschuss und den Innenausschuss laufend über den Fortschritt zu unterrichten. Ich weiß, dass Sie das mit Ihren Fragen sowieso erreichen, Herr De Masi von den Linken. Aber was wollen Sie denn jetzt? Wollen Sie, dass die Behörde arbeitet, oder wollen Sie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Behörde, damit sie jederzeit unsere Fragen beantwortet und uns den aktuellen Bearbeitungsstand meldet?
Mit uns als Union wird es keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die FIU geben. Wir wollen, dass die Beamtinnen und Beamten dort ihre Arbeit machen, und das machen sie richtig gut. Die Zahl der unbearbeiteten Fälle nimmt auch ab. Das heißt für uns: Wir unterstützen die FIU weiterhin dabei, ihre Arbeit zu machen. Das sollte auch mal in dieser Klarheit hier gesagt werden.
Sie fordern in Ihrem Antrag – drittens –, eine Reform des Rechtsrahmens der Geldwäschebekämpfung zeitnah einzuleiten. Ist Ihnen entgangen, dass die Fünfte Geldwäscherichtlinie vor der Tür steht?
Wenn solche Schaufensteranträge weiterhin zur Kaffeezeit eingebracht werden, ist das ja auch schön für das Publikum, um einfach mal mitzukriegen, wie hier mit diesem Parlament umgegangen wird.
Aber solche Debatten brauchen wir nicht, weil es bereits die ersten Berichterstattergespräche zur Fünften Geldwäscherichtlinie gibt. Wenn Sie sich daran beteiligen möchten, Herr De Masi, sind Sie herzlich dazu eingeladen, hier Reformen im Rechtsrahmen für die Geldwäschebekämpfung einzuführen.
In diese Debatte bringen wir uns als Union gerne sachlich ein, und zwar mit folgenden Diskussionspunkten und Fragestellungen:
Benötigen wir zukünftig Schwellenwerte, um einen Verdacht zu melden?
Müssen die Geldwäschebeauftragten als einzige Beauftragte in Kreditinstituten persönlich haftbar sein, ist das weiterhin notwendig? Aktuell läuft es nach dem Motto: Melden macht frei. – Jeder Tatbestand wird gemeldet. Übrigens finden sich auch die Mehrfachmeldungen in der Statistik, die Sie abgefragt haben. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Wie lange wollen wir noch aus sogenannten Datenschutzgründen darauf verzichten – Sie haben das richtigerweise angesprochen –, automatisch auf lokale Polizeidaten zugreifen zu können? Das Stichwort „Polizei 2020“ spielt hier eine große Rolle. Wir müssen uns tatsächlich darüber unterhalten, wie schnell auch die FIU auf die Polizeidaten vor Ort zugreifen können soll.
Wo soll die neue, große Behörde, die auf 475 Angestellte anwächst, untergebracht werden? Wir verstehen es im Geiste des Koalitionsvertrages so – Stichwort „Dezentralisierungsstrategie“ –, dass die Standorte dezentral in Deutschland, insbesondere im ländlichen Raum, untergebracht werden. Das verbessert unserer Meinung nach die Kommunikation und Akzeptanz der neugeschaffenen Behörde.
Was werden wir in der nahen Zukunft erleben? Wenn die Anlaufschwierigkeiten, die es tatsächlich gibt und die wir auch zu Recht kritisieren, durch die bereits besprochenen Maßnahmen, die eingeleitet wurden – mehr Personal, bessere Softwarelösungen, mehr Vernetzung; endlich ist es auch online möglich, einen Verdachtsfall zu melden –, behoben sind, dann werden auf die Länder deutlich mehr Geldwäscheanzeigen bei den Landeskriminalämtern zukommen.
Es ist richtig, dass im Vorgriff die unionsgeführten Bundesländer den Personalbestand bei der Polizei und beim LKA signifikant erhöht haben.
Es ist aber kontraproduktiv, wenn Die Linke in Thüringen seit Jahren Personal bei den Sicherheitsbehörden abbaut. Sprechen Sie doch mit Ihrem Kollegen Herrn Ramelow.
Es ist kontraproduktiv, wenn der rot-rot-grüne Senat in Berlin über 500 Abgänge bei der Polizei beschließt. Dann schaffen wir es nämlich nicht, dass in den Landeskriminalämtern die Geldwäsche bekämpft werden kann.
– Durch die Zwischenrufe wird Ihre falsche Aussage auch nicht richtiger.
Es ist tatsächlich so, dass 500 Abgänge bei der Polizei bis 2021 beschlossen sind. Da sollten Sie sich in der Tat ganz ehrlich machen.