Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament hat wiederum von seinem Königsrecht Gebrauch gemacht. Wir haben das Budgetrecht, und so haben wir uns erlaubt, als Koalitionsfraktionen fast 50 Änderungsanträge einzubringen, um diesen Haushalt am Ende beschlussfähig zu machen.
Es gab kleine Änderungen, formelle Änderungen bis hin zu ganz großen Änderungen. Es ist nicht immer so, dass die Änderung mit dem größten Geldvolumen die entscheidende ist. Ich will sie aber trotzdem noch einmal nennen, weil sie mir wichtig ist. Es ist die Senkung der Trassenpreise um 175 Millionen Euro.
Nun will ich nicht die berühmte Gebetsmühle strapazieren, möchte aber sagen: Manchmal muss man vorsichtig mit der Legendenbildung sein. Das gehört zur Wahrheit eben auch dazu.
Am 23. Juni vergangenen Jahres hat der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt, der diese Debatte kurz verfolgt hat, nun aber leider nicht mehr da ist, den Masterplan Schienengüterverkehr vorgestellt. Das ist sicherlich eine gute Sache, bei der es auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn geht. Er hat unter anderem angekündigt:
Der Bund wird im kommenden Jahr die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr deutlich senken. Dafür stellen wir mit dem Haushalt 2018 350 Millionen Euro bereit.
Fünf Tage später, also nach der Vorstellung dieses Masterplans, wurde der erste Kabinettsentwurf für den Haushalt 2018 vorgestellt. Was, glauben Sie, stand darin von einer Senkung der Trassenpreise? Nichts. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Anschreiben gab es lediglich den etwas verschämten Hinweis auf die zeitnahe Erarbeitung eines mehrjährigen Förderkonzepts, welches im nächsten Regierungsentwurf finanziell unterlegt werden sollte. Wir Haushälter sagen dazu: fehlende Haushaltsreife.
Erst mit dem Koalitionsvertrag im Frühjahr 2018 gab es eine klare Fixierung dieser neuen Koalition auf die Senkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr, allerdings – und das gehört auch zur Wahrheit – ohne einen konkreten Zeitpunkt dafür festzulegen.
Es ist dem neuen Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu verdanken, dass er in der mittelfristigen Finanzplanung bei den Eckwerten sehr deutlich gemacht hat – das steht dort auch so –, dass wir ab dem Jahre 2019 350 Millionen Euro jährlich bereitstellen werden, um die Trassenpreise zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann folgte das zähe Ringen darum, was wir im Jahr 2018 noch leisten können. Am Ende bin ich sehr froh darüber, dass wir es gemeinsam geschafft haben, dass ab dem 1. Juli, also für das zweite Halbjahr des Jahres 2018, die Trassenpreise um 175 Millionen Euro gesenkt werden können. Die Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Förderrichtlinie und die Notifizierung durch die EU.
Bei der Bahn gibt es manchmal ganz kleine Themen, die aber genauso wichtig sind. Das ist beispielsweise das Thema Bahnfunk. Der Bahnfunk wurde vor einigen Jahren modernisiert und mit dem GSM-R-Mobilfunksystem digitalisiert. Das ist zwar die zweite Generation des Mobilfunks. Er ist aber trotzdem wichtig, weil er insbesondere der Kommunikation zwischen Lokführer und Fahrdienstleiter dient und gerade bei Notfällen besonders wichtig ist.
Auf der anderen Seite wollten wir natürlich auch den Empfang von Mobilfunk in den Zügen verbessern. So hat man Frequenzen im 800- bzw. 900-Megahertz-Bereich freigegeben, die vorher anders genutzt wurden. Als Funktechniker sage ich Ihnen: Das kann dann manchmal Probleme mit den Störabständen bereiten. Das ist auch eingetreten. Das heißt, wir müssen bei der Bahn jetzt nachrüsten, damit die höheren Funkleistungen, die erforderlich sind, um die Mobilfunkversorgung in der Bahn zu sichern, tatsächlich auch verarbeitet werden können, ohne den Bahnfunk zu stören. Auch das haben wir im Haushaltsplan vorgesehen.
Da die Zeit rennt und ich von der Präsidentin, die den Vorredner für die Einhaltung der Redezeit bereits gelobt hat, angehalten wurde, die Redezeit einzuhalten, –