Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Müller! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion steht zur Entwicklungszusammenarbeit. Wir kritisieren nicht die Höhe des BMZ-Haushalts an sich,
sondern die Vergabe der Mittel im Einzelnen und die Defizite bei der Evaluierung und der Kontrolle der Projekte.
Humanitäre Hilfe in den Herkunftsregionen und Entwicklungshilfe sind verantwortungsethisch betrachtet die einzig richtige Antwort auf den anwachsenden Wanderungsdruck der Menschen in den Krisenländern.
Das ist auch im Eigeninteresse unseres Landes.
Wir können die Welt aber nicht in Deutschland retten und alle Mühseligen und Beladenen aufnehmen.
Das ist nur scheinbar human und nur scheinbar christlich. Das ist ungerecht und unverantwortlich. Wir sollten den Menschen in den Herkunftsregionen helfen.
Vor diesem Hintergrund steht es in keinem angemessenen Verhältnis, was Deutschland insgesamt, nämlich Bund, Länder und Gemeinden, für die 1,7 Millionen Asylbewerber, die seit 2014 hierhergekommen sind, für die Unterbringung und Versorgung ausgibt, nämlich rund 50 Milliarden Euro pro Jahr laut Sachverständigenrat.
Das ist mehr als das Fünffache des BMZ-Haushalts, meine Damen und Herren.
Vorausgesetzt, die Mittel werden zielgerichtet und effizient eingesetzt – und darum geht es nämlich –, könnten wir mit demselben Betrag hundertmal mehr Menschen in den Herkunftsregionen helfen, als es durch die Aufnahme in Deutschland erreicht wird.
– Ja, genau. – Es kann nämlich nicht darum gehen, viel Geld gleichsam mit der Gießkanne an eine Vielzahl von Empfängern auszuschütten. „Viel hilft viel“ ist nicht richtig, meine Damen und Herren.
Es kommt darauf an, dass die Mittel zielgerichtet und effizient ausgegeben werden. Es kommt auf die Bewertung der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der Projekte an.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 8. Mai 2018 bemängelt, dass das Deutsche Evaluierungsinstitut eine sachgerechte Prüfung nicht ausreichend sicherstellen kann.
Darauf hat Kollege Link ja schon hingewiesen. Des Weiteren hat der Bundesrechnungshof in Bezug auf die Projekte kirchlicher Träger Mängel im Bewilligungsverfahren und bei der Prüfung der Verwendungsnachweise festgestellt.
Vor diesem Hintergrund sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Evaluierung der Maßnahmen und bei der Kontrolle der Mittelverwendung, um eine Verschwendung von Haushaltsmitteln zu verhindern, meine Damen und Herren.
Wir sollten uns – jetzt komme ich darauf – auf weniger Projekte konzentrieren. Außerdem sollte die Ansiedlung von Produktionsstätten insbesondere unter Beteiligung von deutschen Unternehmen gefördert werden, damit die Menschen ihren Wohlstand selbst erarbeiten können.
Kollege Ramsauer hat ja eben auch darauf hingewiesen.
Die Entwicklungszusammenarbeit setzt Vertrauen, Kooperationsbereitschaft und Vertragstreue der Partner voraus. Wo diese Bedingungen nicht eingehalten werden, müssen wir konsequent sein und unsere Mittel kürzen. Ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen. Es ist nicht richtig, sehr geehrter Herr Minister Müller, wenn Sie bei Ländern, die die Rücknahme von illegalen Einwanderern ablehnen, die Entwicklungshilfemittel nicht kürzen wollen.
– Warum ist das unterirdisch? Wir müssen konsequent sein.
Es setzt Vertragstreue voraus. Wir können nicht mit Ländern zusammenarbeiten, die sich nicht vertragstreu verhalten.
– Ja, ja. – Entwicklungshilfe ist nämlich kein bedingungsloses Geben. Wir sind als deutsche Abgeordnete in erster Linie den Interessen unseres Landes verpflichtet. Dann können wir auch der Welt helfen.
– Ja, ja, machen Sie weiter so.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.