Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier soll ja eigentlich über den Haushalt gesprochen werden. Ich habe eigentlich den Eindruck gehabt: Hier wird über alles Mögliche gesprochen, nur nicht über den Haushalt.
Was fällt auf beim Einzelplan 07 für das Ressort Justiz und Verbraucherschutz? Ich will es Ihnen sagen: die geradezu auffällige Unauffälligkeit. Herr Dr. Martens hat es vorhin schon angesprochen – er hat es auch ganz zutreffend gesagt –: Von dem, was man so vorhat, ist da nichts zu sehen. Auch Frau Dr. Rottmann hat es vorhin gesagt; sie hat von Luftballons gesprochen. Dies hier ist ein Plan ohne jede Visionen.
Das ist etwas, was eigentlich sehr erstaunt. In einer Zeit der Messermigration
und des Umstandes, dass etwa 700 000 Ausreisepflichtige in diesem Land herumkreiseln, würde man doch eigentlich erwarten, dass sich dies im Haushaltsplan für die Justiz niederschlägt. Aber was ist? Wir sehen: Alles bewegt sich in der üblichen Schwankungsbreite. Das betrifft namentlich auch die Planstellen für Richter und Beamte am Bundesverwaltungsgericht. Hier müsste doch eine deutliche Aufstockung erfolgen – wie überhaupt an allen Gerichten. Es müsste hier deutlich mehr Geld für Planstellen vorgesehen werden. Im Kapitel 0715 wird von einem Ansatz von etwa 9,5 Millionen Euro ausgegangen. Es müssten hier deutlich über 10 Millionen Euro eingesetzt werden; doch das sehe ich nicht.
Verwaltungsgerichte sind wegen der Zunahme der Asylverfahren völlig überlastet. In ihrer Folge ist natürlich auch das Bundesverwaltungsgericht erheblich unter Druck. Nur über eine deutliche personelle Aufstockung können sowohl die Bearbeitungszeiten als auch die Erledigungszahlen in der Rechtsmittelinstanz gesteigert werden. Über diesen Weg ist es dann möglich, effektiv das zu tun, was zum Schutz unserer Bevölkerung dringend erforderlich ist, nämlich die Gäste von Frau Merkel, die nicht hierhergehören, endlich wieder nach Hause zu schicken.
Ich habe leider nicht viel Zeit.
Ich möchte hier nur eine Sache herausgreifen: die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, BMH genannt.
Ich greife sie als Paradebeispiel heraus, um zu zeigen, wo man meint, Prioritäten zu setzen, bzw. wofür man überhaupt Geld ausgibt. Diese 2011 errichtete Stiftung hat zum Ziel, an Magnus Hirschfeld zu erinnern – kennt den jeder? –,
Bildungs- und Forschungsprojekte zu fördern und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen in Deutschland entgegenzuwirken.
Also, ich muss ehrlich sagen: Ich habe erst mal nachlesen müssen, was das alles ist.
Auf der Besuchertribüne sitzt eine Schulklasse: Ich weiß jetzt nicht, ob diese Schüler das wissen.
Wenn man in den Haushaltsplan guckt, sieht man: Das wurde von 324 000 Euro in 2017 auf 500 000 Euro in 2018 erhöht. Für 2019 ist eine Erhöhung im Soll auf 547 000 Euro vorgesehen. Das ist über den Daumen gepeilt eine Erhöhung im Soll um fast 10 Prozent. Für diese Bundesstiftung wird doppelt so viel Geld eingeplant wie für das Servicebüro der Deutschen Bewährungshilfe in Köln für Täter-Opfer-Ausgleich
und die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention zusammen.
Da fragt man sich doch: Werden hier die Prioritäten richtig gesetzt?
Was quält die Menschen denn heute? Was ist da vorrangig? Der Schutz von sexuellen Präferenzen vor Diskriminierung oder der Schutz der Bürger vor real existierender Kriminalität, was steht denn hier an erster Stelle?
An diesem kleinen Beispiel sieht man wieder, wie man von Regierungsseite die realen Probleme ignoriert und stattdessen Geld in eine ideologisch motivierte Umerziehung investiert.
Das lehnen wir ab.
Vielen Dank.
Nächster und letzter Redner in dieser Debatte: Markus Uhl, CDU/CSU-Fraktion.