Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir auf die Anregung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hin in diesem Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit hinbekommen haben, um einen solchen Antrag vorzulegen. Der Anlass war, dass der Opferbeauftragte der Bundesregierung, der frühere Ministerpräsident Beck, heute seinen Bericht vorlegt. Aber der Anlass war auch, dass wir in der letzten Legislaturperiode mit einer Reform der Opferentschädigung leider nicht so vorangekommen sind, wie wir es uns eigentlich vorgenommen haben, Frau Nahles. Deswegen hat dieser Antrag zwei Elemente. Zum einen wollen wir uns mit der Frage beschäftigen: Was müssen wir tun, damit die Opfer von Gewalt durch Terrorismus richtig entschädigt werden, und wie geht man mit ihnen richtig um? Zum anderen müssen wir aber auch klar sehen, dass trotz eines Opferentschädigungsgesetzes, das es in kaum einem anderen Land der Welt so gibt wie bei uns, noch immer Opfer, die nicht Opfer von Terror, sondern von Gewaltkriminalität in unterschiedlichster Form geworden sind, nicht angemessen entschädigt werden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir im selben Atemzug, in dem wir diesen Antrag heute vorlegen und Vorschläge machen, auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall Amri hätten beschließen können.
Diese Anregung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses habe ich nicht erst vor 14 Tagen gemacht, sondern schon vor längerer Zeit. Unmittelbar nach dem, was am Breitscheidplatz passiert ist, habe ich gesagt: Das muss genau untersucht werden. Denn es bestärkt natürlich nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn so viele Pannen auf einmal in einem einzigen Fall passiert sind wie im Fall Amri.
Wir wollen diesen Untersuchungsausschuss, um zu wissen, was passiert ist, aber vor allem, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Ich kann nur sagen, was man als Erstes spürt: Wenn es tatsächlich so war, dass das Zusammenwirken der verschiedenen Behörden auf Landes- und Bundesebene zu diesen Problemen geführt hat, dann kann man nicht sagen: „Wir ändern nichts daran“, vor allem nicht dann, wenn der Bundesinnenminister sagt: Wir müssen uns über die Sicherheitsarchitektur noch einmal ernsthaft Gedanken machen.
Da sind Länder und der Bund gefragt. Vor diesem Hintergrund würde ich dringend dazu raten, dass keiner sagt: Das ist unser Kompetenzbereich. – Den Menschen und vor allem den Opfern ist es ziemlich egal, wer zuständig ist. Funktionieren muss es, liebe Kolleginnen und Kollegen, und daran haben wir Zweifel.