Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 wurde eine Berichtspflicht über die dort bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten eingeführt. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag danach alle zwei Jahre einen solchen Bericht vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung von solchen Staaten als sichere Herkunftsstaaten vorliegen. Der Bericht liegt Ihnen vor.
Der Bericht wurde von meinem Haus in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt für den Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Juli 2017 erstellt. Der Bericht schildert die Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die rechtliche Lage und die tatsächliche Rechtsanwendung in den sicheren Herkunftsstaaten sowie die Entwicklung des Asylgeschehens in Deutschland. Grundlage dieser Schilderung sind aktuelle Lageberichte des Auswärtigen Amtes sowie Auswertungen der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass alle acht Staaten weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllen. Die Entwicklung in diesen Ländern gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, diese Einstufung zu verändern. Insbesondere ist nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin gewährleistet, dass in den acht Staaten generell und durchgängig weder politische Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes zu befürchten sind.
Ein Indikator dabei ist die sogenannte Gesamtschutzquote. Die Gesamtschutzquote ergibt sich aus der Anzahl der Asylanerkennungen, der Gewährung von Flüchtlingsschutz und der Feststellung eines Abschiebeverbots im Verhältnis zur Gesamtzahl der Asylentscheidungen im Berichtszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Gesamtschutzquote in allen Ländern zwar tendenziell leicht angestiegen; es handelt sich dabei aber um sehr geringe Veränderungen. Nach wie vor hatten Asylanträge aus den in Rede stehenden acht Ländern in weit über 90 Prozent der Fälle keine Aussicht auf Erfolg. Für die Westbalkanstaaten lag die Gesamtschutzquote fast durchgängig bei unter 3 Prozent. Für die beiden afrikanischen Staaten gab es im Berichtszeitraum starke Schwankungen: Für Ghana lag sie zwischen 1,0 und 6,1 Prozent. In den sieben Quartalen des Berichtszeitraums lag sie fünfmal unter und nur zweimal über 5 Prozent. Für den Senegal lag sie zwischen 0 Prozent und 5,7 Prozent. In den sieben Quartalen lag sie sechsmal unter und nur einmal über 5 Prozent.
Insgesamt hat sich die Zahl der Asylsuchenden aus all diesen Ländern erheblich reduziert. Auch die Dauer der Asylverfahren wurde verkürzt. All das zeigt: Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wirkt. Dennoch: Jeder Antrag wird vom Bundesamt individuell geprüft. In jedem Asylverfahren wird eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der ein Antragsteller seine Situation im Herkunftsland schildern kann.
Wir setzen mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten aber ein Signal, indem wir sagen: Begeben Sie sich nicht auf die kostspielige und gefährliche Reise nach Deutschland, wenn Sie eigentlich gar keinen internationalen Schutz suchen. Chancenlose Asylanträge werden schnell abgelehnt, und abgelehnte Asylbewerber werden schnell in ihre Heimatstaaten zurückgeführt.
Wir wollen weiter unsere Aufnahmekapazitäten für die Menschen bereitstellen, die wirklich Schutz brauchen.
In der EU nutzen 16 Staaten das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten. Deutschland gehört dabei zu den Staaten mit der kleinsten Liste. Die Niederlande zum Beispiel haben 25 Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, Frankreich 16 Staaten und Österreich 19 Staaten.
Mit der Umsetzung des Konzeptes der sicheren Herkunftsstaaten setzen wir weiter auf die große Hilfsbereitschaft gegenüber wirklich verfolgten Menschen, aber eben auch auf eine kluge und wohlüberlegte Reduzierung des Zuzugs derjenigen, die nicht verfolgt werden.
Jetzt bitte ich, zunächst Fragen zu dem Themenbereich, über den der Bundesinnenminister eben berichtet hat, zu stellen. Es wurde eine ganze Reihe von Fragen angemeldet. Die erste Frage stellt der Kollege Marian Wendt von der CDU/CSU-Fraktion.