Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Jens Spahn, das TSVG verpflichtet ja die Ärzte, 25 Sprechstunden in der Woche für gesetzlich Krankenversicherte anzubieten und auch offene Sprechstunden. Wie müssen denn die Ärzte die Einhaltung dieser Vorgabe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, und welcher bürokratische Aufwand entsteht dadurch sowohl in den Praxen als auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen? Denn ich glaube, wir sind ja angetreten, um die Ärzte eher von Bürokratie zu entlasten und die so gewonnene Zeit der Patientenversorgung zuzuführen.