Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Ich habe jetzt extra noch mal geschaut, wo ich alle zusätzlichen Vergütungsbestandteile vorliegen habe, um sie ausdrücklich nennen zu können; es sind ja sehr, sehr viele.
Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch den Hausarzt: ein Zuschlag von 5 Euro. Zuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschale, wenn man neue Patienten annimmt und nicht die in einem Quartal bereits behandelten wieder einbestellt, damit es sich – in Anführungszeichen – „lohnt“, zusätzliche Patienten in die Praxis aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für die offenen Sprechstunden Zuschläge auf die Leistungen dieser Grundpauschalen; sie werden also entsprechend zusätzlich honoriert. Wenn die Terminservicestelle einen Termin vermittelt, tritt Nichtbudgetierung ein; die Leistung wird also voll bezahlt. Wer zusätzlich Patienten nimmt, soll nicht auch noch bestraft werden. Das Gleiche gilt für Hausbesuche, die als Praxisbesonderheit besser berücksichtigt werden, als es bisher der Fall ist. Es gab in einigen Regionen viel Unmut, weil Kollegen, die viel gearbeitet und viele Hausbesuche gemacht haben, in Regress genommen worden sind. Wir werden die sprechende Medizin aufwerten, auch gegenüber manchen technischen Leistungen. – Also ein ganzes Bündel konkreter Verbesserungen.