Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten vorhin darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Veränderungen, die gemacht werden, im Alltag spürbar sind und auch bei den Patienten ankommen, und dabei auf zwei Komponenten abgehoben, nämlich dass wir einen bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung haben, gleichzeitig aber auch einen, der als sozial gerecht empfunden wird. Da frage ich Sie: Warum wird nicht einfach im Gesetz klargestellt, dass es eine Benachteiligung von gesetzlich Versicherten bei der Terminvergabe schlichtweg nicht geben darf?
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich versichert. Das stellt für die Ärzteschaft, gerade für die zugelassenen Arztpraxen, einen Versorgungsauftrag dar. Also: Warum wird das nicht gesetzlich niedergelegt? Das hätte auch Konsequenzen bei den Terminsoftwareprogrammen, nämlich dass nicht einfach vorweg schon für die Behandlung von Privatversicherten ganze Zeiträume quasi geblockt werden. Das hätte eine konkrete Auswirkung.
Des Weiteren – –