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51. Sitzung
Mittwoch, 26. September 201819. Wahlperiode, 51. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Das will ich gerne tun. – Zu Ihrer Frage: Der Bericht des Bundesrechnungshofes liegt auch uns vor. Wir haben eine Antwortfrist von drei Monaten. Das heißt, wir werden ausführlich Stellung nehmen binnen dieser Frist von drei Monaten und werden nun diesen Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes im Einzelnen nachgehen und prüfen, ob und inwieweit Vergaberechtsverstöße vorgekommen sind und in welcher Form ihnen Abhilfe geleistet werden kann.

Die haben Sie schon eingeräumt!

– Sie sind auch teilweise eingeräumt worden. Wir werden auch im Ausschuss heute darüber Bericht erstatten und weitere Auskunft geben.

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