Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Ihrer Rede, Herr Hofreiter, wende ich mich jetzt erst einmal dem Inhalt Ihres Gesetzentwurfes zu; dazu haben Sie nämlich nicht so viel gesagt. Sie haben hier heute eine große Predigt für den Klimaschutz gehalten. Das ist ja schön und gut. Aber Sie haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Damit möchte ich mich etwas näher auseinandersetzen. Denn ich finde: So emotional die Debatte sicherlich noch wird, sollten wir uns mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf fragen: Worüber sollten wir hier eigentlich streiten und worüber nicht?
Für uns ist völlig klar: Wir brauchen nicht darüber zu streiten, dass Klimaschutz eine wichtige staatliche Aufgabe ist, und wir brauchen auch nicht darüber zu streiten, dass er eine wichtige Bedeutung für die Gesellschaft hat. Aber wir sollten über den Inhalt Ihres Gesetzentwurfes streiten; das ist nämlich eine verfassungspolitische Fragestellung.
Immer wenn man das Grundgesetz ändern will, sollte man sich vielleicht die Frage stellen: Braucht man das, und was bringt das? Ich greife gleich vorweg – Sie haben zum Inhalt Ihres Gesetzentwurfes ja nichts gesagt –: Damit wir über die Änderungen des Grundgesetzes reden können, möchte ich für die Kollegen noch einmal zusammentragen, was genau Sie wollen.
Sie wollen vier Dinge: Sie wollen erstens die Staatszielbestimmung in Artikel 20a des Grundgesetzes konkretisieren – mit Klimaschutz – und wollen völkerrechtlichen Verträgen eine neue Verbindlichkeit geben.
Sie wollen zweitens die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich Klimaschutz ausweiten.
Sie wollen drittens den Verbrauchsteuerbegriff in Artikel 106 Grundgesetz verändern, weil Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer irgendwie nicht so richtig akzeptiert haben. Und Sie wollen sich viertens dann noch ein schönes Denkmal setzen, indem Sie ins Grundgesetz schreiben: Ja, die Erzeugung von Kernenergie ist verboten.
– Das ist schön. Ich finde es gut, dass ich noch dazu beitragen konnte, dass Sie wissen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht.
Bei dem Gesetzentwurf fragt man sich ja: Braucht man das? Was bringen Ihre Vorschläge? Ich sage Ihnen eines: Ihre Vorschläge bringen nichts. Ihre Vorschläge bringen in der Umsetzung null Verbrauch von CO 2 weniger. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist eigentlich nur ein von reiner Ideologie geprägter Schaufensterantrag. Ich sage Ihnen, für Ihre Ideologie ist uns unser Grundgesetz zu schade, liebe Kollegen.
Dass das reine Symbolpolitik ist, kann man ziemlich klar erklären, wenn man sich mal rechtsdogmatisch damit auseinandersetzt.