Ich finde es sehr gut, dass Sie Markus Söder ansprechen; er ist in der Tat ein sehr kluger Kollege.
Er hat sich im Gegensatz zu Ihnen mit der bayerischen Landesverfassung auseinandergesetzt. Die bayerische Landesverfassung ist etwas anderes als das Grundgesetz. Die Aufnahme der Staatszielbestimmung Klima und Umwelt in die Landesverfassung ist nicht so umfangreich wie die ins Grundgesetz. Deswegen ist es eine kluge Sache, dass Markus Söder das vorschlägt. Aber Markus Söder ist Jurist, er kennt das Grundgesetz und die bayerische Landesverfassung – Sie scheinbar nichts von beidem.
Deswegen will ich Ihnen das auch noch mal erklären.
Herr Hofreiter, Sie haben gesagt, wir müssen den Klimaschutz ins Grundgesetz aufnehmen. – Der steht da längst drin, und das seit vielen Jahren. Das steht sogar in Ihrem eigenen Gesetzentwurf. Wir haben mit Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatszielbestimmung Nachhaltigkeit und Schutz der natürlichen Ressourcen. All das wird jetzt schon durch das Grundgesetz geschützt, steht selbst in Ihrem eigenen Gesetzentwurf.
Die Neuerung ist nicht, den Klimaschutz aufzunehmen – der steht schon drin; das folgt auch aus den Grundrechten; hätte man einfach mal zur Kenntnis nehmen können –, der entscheidende Punkt, den Sie jetzt wollen, ist, das Pariser Klimaabkommen oder völkerrechtliche Verträge zum Klimaschutz auf eine verfassungsrechtliche Ebene zu heben.
Das klingt ja sehr schlau.
Aber wissen Sie, was das Gute ist? Die gelten auch heute schon. Denn natürlich haben wir durch das Ratifikationsgesetz zum Pariser Klimaabkommen schon heute eine vollständige Übernahme in unser Rechtssystem, und wir haben gleichzeitig, weil die Europäische Union dem Klimaabkommen beigetreten ist, sozusagen eine doppelte Bindung über das Europarecht.
Ich kann Ihnen sagen, das bringt von der Sache her gar nichts, das ist eine völlig überflüssige Klarstellung. Sie wollen sich hier nur im Grundgesetz verewigen. Das bringt in der Sache niemanden voran, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage Ihnen noch eines: Das Völkerrecht ist die richtige Ebene, um das Thema Klimawandel anzugehen. Sie sind doch selbst immer so weltoffen. Dann sehen Sie vielleicht, dass man ein Phänomen wie den Klimawandel nicht isoliert auf nationaler Ebene lösen kann, sondern die richtige Ebene dafür sind völkerrechtliche Konventionen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was Sie dort machen wollen, passt überhaupt nicht in das System des Völkerrechts und des Grundgesetzes. Denn warum sollen Klimaabkommen einen verfassungsrechtlichen Rang haben und alle anderen Abkommen wie beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention, die Ihnen sonst so wichtig ist, dann normhierarchisch darunter stehen?
Das macht überhaupt keinen Sinn. Sie hätten sich damit vorher mal beschäftigen können. Das ist reine Symbolpolitik. Sie wollen diese Debatte heute führen, damit Sie ein kleines Schmankerl für Ihre grüne Parteibasis haben. Das sei Ihnen gegönnt. Schlau ist die Debatte nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will das, vielleicht jenseits des Staatsziels, noch mal an anderen Stellen deutlich machen.
Sie wollen ein Verbot der Kernenergie in der Verfassung regeln.
Noch mal: Die Verfassung ist keine Pinnwand für Ihre ideologischen Ideen!
Wir brauchen das nicht. Wir haben es auch so geschafft, den Ausstieg aus der Kernenergie zu beschließen. Hier mit einer Übergangsregelung in den Verfassungstext einzugreifen, da kann ich Ihnen nur sagen: Haben Sie ein bisschen mehr Respekt vor der Verfassung! Das würde Ihnen guttun! Die Verfassung taugt nicht für Symboldebatten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das geht im Prinzip immer so weiter. Bei der Verbrauchsteuer ist das ja genauso ein Thema. Wenn Sie sich mal näher damit beschäftigt haben,
wie es mit der Besteuerung von CO 2 aussieht, dann hätten Sie vielleicht auch zur Kenntnis genommen, dass Sie dafür keine Grundgesetzänderung brauchen. Ich habe den Eindruck, Sie schlagen das einfach noch mal vor, um solche tollen Thesen aufzustellen wie etwa, dass man den Verbrauch von Luft besteuern muss. Das ist nämlich Ihre Lebensrealität. Wir sind für Klimaschutz, aber mit den Menschen; das ist der Unterschied zwischen uns.
Ich will Ihnen zum Abschluss noch mal sagen: Ihre Änderungsvorschläge greifen in die Verfassung ein, ohne dass sie für den Klimaschutz einen konkreten Mehrwert bringen. Sie führen nicht zu einer Reduzierung der CO 2 -Emissionen. Und Sie wecken Erwartungen bei der Bevölkerung, die Sie gar nicht einhalten können. „Wir schreiben Klimaschutz in die Verfassung und dann wird alles gut“, das können Sie nicht einlösen. Das ist nur Schaufensterpolitik.
Sie hätten etwas Konkretes beitragen können, wenn Sie kreative Vorschläge gemacht hätten, wenn Sie Vorschläge auf einfachgesetzlicher Basis machen und sagen würden: So wollen wir Verfassungsschutz konkret.
Das Grundgesetz ist jedenfalls nicht das Parteiprogramm von Bündnis 90/Die Grünen. Das soll auch so bleiben. Wir wollen Fakten, wir wollen Haltung in der Verfassung, aber nicht Ihre grüne Ideologie. Wir können Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.