Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man eigentlich sagen: Haben wir in diesem Land nicht Wichtigeres zu tun, als über so einen Antrag zu debattieren,
so einen Antrag zu behandeln und die Zeit damit totzuschlagen?
– Ich kann die acht Minuten ausnutzen oder nicht ausnutzen, und von Ihnen brauche ich mich nicht belehren lassen. – Ich habe am heutigen Tage etwas gelernt. Ich habe nämlich heute seit den frühen Morgenstunden an der Sitzung im Plenarsaal teilgenommen und habe festgestellt: Politik ist tatsächlich eine Querschnittsaufgabe. Es ist gut, wenn man den unterschiedlichen Redebeiträgen zu unterschiedlichen Themen, auch zu Themen, bei denen man nicht Fachpolitiker ist, aufmerksam und sorgsam zuhört.
Ich musste heute feststellen, dass das Wort eines bekannten Politikers, der sagte: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“, auch für Sie, die Antragsteller, gilt. Bei Ihnen gilt eine noch kürzere Halbwertzeit; denn in den heutigen Morgenstunden haben Sie bei dem Gesetzentwurf der Grünen zur Grundgesetzänderung hinsichtlich des Klimaschutzes erklärt, dass Sie, die Antragsteller, die diesen Antrag hier einbringen, Grundrechtseinschränkungen vehement ablehnen. Das finde ich im Grundsatz vielleicht gar nicht so schlecht.
Jetzt, ein paar Stunden später, erleben wir die vollständige Kehrtwende, denn Sie wollen mit diesem Antrag das Grundrecht auf Religionsfreiheit – ich sage das ganz bewusst – radikal schleifen. Nichts anderes wollen Sie mit diesem Antrag.
Ich sage Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Der Antrag, den wir heute debattieren, ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie versucht wird, Stimmung gegen bestimmte Minderheiten zu machen; denn dieser Antrag ist vollkommen unnötig. Der Kollege Jung hat das treffend – ich würde sogar sagen: sehr pikant – dargestellt. Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz findet nämlich bereits heute seine Schranken in der Rechtsprechung. Es bedarf keiner Erweiterung durch Einbeziehung in Artikel 18 Grundgesetz.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit dem Sie argumentieren, steht für einen Rechtsstaat wie den unseren sowieso an erster Stelle. Wenn Sie sich mit den vielen Urteilen der vergangenen Jahre zum Konflikt „Grundrecht und Strafrecht“, „Grundrecht und öffentliches Recht“ auseinandergesetzt haben, müsste Ihnen das aufgefallen sein. Wir haben auch ein prominentes Beispiel dafür, nämlich das Beschneidungsverbot. Hier haben Gerichte, solange es die Rechtslage zuließ, geurteilt, dass die Unversehrtheit des Kindes höher steht als die religiösen Überzeugungen der Eltern. Wir als Gesetzgeber haben gehandelt und haben gesagt: Der Bund, der zwischen den Menschen und Gott im jüdischen und muslimischen Glauben geschlossen wird, hat einen höheren Stellenwert in dieser Abwägung. Wir haben dies zugelassen. Strafprozesse als Ehrenmorde, von denen wir sprechen, haben nichts mit religiöser Überzeugung zu tun, sondern sind kriminelle Handlungen. Sie waren es, sie werden es immer sein, und sie passieren in allen Religionen, aber nicht in allen Kulturen, sondern nur in archaischen.
Rechte Dritter, meine sehr verehrten Damen und Herren, können nicht durch das Recht auf freie Religionsausübung beschnitten werden. Stellt sich also die Frage, warum wir so einen Antrag überhaupt debattieren müssen. Was ist die Intention? Wem soll es nützen? Ich kann es Ihnen sagen: Sie wollen die Grundrechte einschränken,
bestimmten Menschengruppen Grundrechte aberkennen, tragische Schicksale ausschlachten, um Religionsgemeinschaften, die Ihnen nicht gefallen, auszugrenzen.
Sie wollen genau das, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes verhindern wollten, nämlich einen Kampf anzetteln, der sich mit unserer Kultur, mit unserer DNA und mit unseren Grundsätzen auseinandersetzt. Diesen Kulturkampf wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit Artikel 18 ausdrücklich verhindern, indem sie genau diese exemplarische Aufzählung gewählt haben.
Sie verkennen, sage ich an dieser Stelle, dass Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz zu dieser Vermeidung Eingang in unsere Verfassung fand. Seit 70 Jahren, so sage ich, ist der Grundrechtskatalog bei uns gesellschaftlicher Konsens. Das ist gut so. Das ist akzeptiert. Und ich sage: Unsere Grundrechte, wie sie definiert sind, sind unsere DNA. An diese DNA die Axt zu legen, ist verwerflich.
Sie benutzen die Ängste vieler Menschen, um diese DNA zu modifizieren. Sie vereinen das Land dadurch nicht, Sie spalten es.
Sie wollen es ideologisch aushöhlen. Sie persönlich widert es vielleicht an, dass unsere Verfassung auch diese Menschen schützt, die in unserem Land leben, und ihnen die gleichen Rechte und Pflichten gibt, die Ihnen nicht gefallen.
Aber wir haben als Staat nicht das Recht, in Glaubensfragen einzugreifen. Wir haben das Recht, die Menschen in diesem Staat rechtsstaatlich zu schützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss noch einen Hinweis auf das Wesen des Artikels 18 Grundgesetz, den Sie gerne erweitern möchten. Er hat im Vergleich zu anderen Vorschriften des Grundgesetzes eine mahnende Funktion. Er verpflichtet uns, uns daran zu erinnern, dass Grundrechte in diesem Land beschnitten werden konnten, dass Menschen diese Grundrechte verloren, weil Menschen, die das menschenverachtende Gedankengut in sich trugen, die Demokratie bekämpften und letztendlich abschafften. Daher mahnt uns Artikel 18 gegenüber jeder Bestrebung, die sich gegen den Rechtsstaat, gegen die Demokratie und gegen die Freiheit richtet. Daher fordere ich Sie nicht auf, den Antrag abzuändern, sondern ich fordere Sie auf, ihn zurückzuziehen und sich ernsthaft mit Artikel 18 Grundgesetz zu befassen.
Eine kleine Hilfe von mir: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentums- oder das Asylrecht zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt die Grundrechte. Nach meinem Empfinden missbrauchen auch Sie regelmäßig einige dieser genannten Grundrechte. Wer Schulter an Schulter mit hitlergrußzeigenden Nazis in Chemnitz marschiert, zeigt offen, was er von diesem Staat, von dieser Demokratie und von diesem Grundgesetz hält.