Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Linken- und der Grünenfraktion zielt darauf ab, § 49 der Außenwirtschaftsverordnung zu erweitern und einen weiteren nationalen Genehmigungsvorbehalt einzuführen. Es lohnt sich natürlich immer, darüber zu diskutieren. Aber um ehrlich zu sein: Ich habe große Zweifel, ob die Forderung des Antrags hier die richtige Herangehensweise ist. Denn wir müssen uns ja die Frage stellen, ob es immer noch zeitgemäß ist, Rüstungsexporte und technische Unterstützung von Rüstungsproduktion rein national zu betrachten und zu bewerten.
Globalisierung und weltweite Lieferketten sind mittlerweile überall Standard, und ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass auch die Verteidigungsindustrie in Zukunft daran nicht vorbeikommen wird. Dafür ist aber unser nach wie vor sehr national ausgerichtetes Rüstungsexportrecht nicht gemacht. Hier besteht tatsächlich Änderungsbedarf. Meiner Meinung nach ist es aber eine totale Illusion, zu glauben, dass rein national aufgestellte Unternehmen hier noch wettbewerbsfähig sein können.
Ich bleibe dabei: Eine deutsche Verteidigungsindustrie wird es in Zukunft entweder in einem europäischen Rahmen geben, oder es wird sie überhaupt nicht mehr geben. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Auf diese fundamentale Herausforderung gibt der vorliegende Antrag keine Antwort. Laut dem Antrag soll lediglich ein konkreter Fall durch ein allgemeines Gesetz geregelt werden. Das ist ein Ansatz, dem Freie Demokraten grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen.
Gesetze sind keine Einzelfallregelungen, und die heute relevanten Fragen der Rüstungsexportpolitik lassen sich weder rein national noch rein juristisch lösen. Wir müssen auf europäischer Ebene für eine gemeinsame politische Linie werben. Herr Willsch hat eben, wenn auch ein bisschen polemisch,
ja schon erzählt, was gestern bei der Anhörung des Wirtschaftsausschusses deutlich wurde: Um Rüstungsexporte oder auch Rüstung im In- und Ausland generell bewerten zu können, muss systematisches und empirisches Wissen über die Folgen und die Auswirkungen von Rüstung erarbeitet werden. Nur so kann eine fundierte Bewertung stattfinden. In Ihren üblichen Anträgen und Debattenbeiträgen wuchert leider immer Ideologie mit statt systematisches Wissen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir wollen eine strikte Rüstungsexportkontrolle. Wir halten es aber nicht für wünschenswert, die Rüstungsexportkontrolle so zu organisieren, dass es am Ende überhaupt nichts mehr zu regulieren und zu kontrollieren gibt. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielmehr halten wir es für sinnvoll, dem Vorschlag aus der Anhörung zu folgen. Lassen Sie uns doch ein Forschungsprogramm zur empirischen Erhebung auf den Weg bringen und damit eine gemeinsame Wissens- und Entscheidungsgrundlage für die Zukunft erstellen. In dieser Debatte sind mit Sicherheit schwierige Abwägungsprozesse notwendig und zu bestreiten. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Ausweitung auf ein funktionierendes europäisches Rüstungssystem und eine entsprechende Kontrolle ein lohnendes Ziel sind.
Vielen Dank.