Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem uns hier vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes wird das gute Ergebnis der Tarifverhandlungen 2018 zeitgleich und systemgerecht – der Staatssekretär hat es vorhin bereits erwähnt – auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes werden die Besoldung und die Versorgung regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen und auch der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Darüber hinaus haben wir im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich festgehalten, dass wir die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen wollen.
Ausgehend davon sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassung an den Tarifabschluss vom 18. April 2018 vor:
Erstens werden die Dienst- und Versorgungsbezüge linear angehoben, zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.
Zweitens erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro.
Drittens. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel und die Altersstruktur im öffentlichen Dienst stellen aktuell eine Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt. Denn auch der öffentliche Dienst steht natürlich im Wettbewerb um die besten Köpfe unseres Landes. Er muss daher in Zukunft attraktiv gestaltet sein. Das heißt, er muss selbstverständlich auch finanziell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ist daher nicht zuletzt vor allem auch ein richtiges und wichtiges Zeichen an alle Beamtinnen und Beamten und diejenigen, die planen, in den öffentlichen Dienst einzutreten. Zugleich ist diese Anpassung Ausdruck der Wertschätzung für den täglichen Einsatz und das Engagement der Beamtinnen und Beamten. Mein herzliches Dankeschön gilt dem öffentlichen Dienst.
Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst. Auch zukünftig werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass der öffentliche Dienst mit seinen Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigen kann. Ich denke – darin sind wir uns hier wohl alle einig –, der öffentliche Dienst insgesamt muss attraktiver gestaltet werden. Als zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Inneres und Heimat begrüße ich die Anpassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes daher ausdrücklich.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/4569, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/4116 und 19/4468 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen sofort zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen?
– Waren das Gegenstimmen? – Nein; Sie haben nur nicht schnell genug wieder Platz genommen. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.