Moin, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit rasanter Veränderungen und wachsender Herausforderungen auch für unseren öffentlichen Dienst steht der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bundesbesoldung und Versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ganz symbolisch für die drängendsten Fragen unserer Zeit, nämlich: Wie honorieren und unterstützen wir diejenigen, die sich tagtäglich für unser Land einsetzen, und wie stellen wir sicher, dass unser öffentlicher Dienst nicht nur effizient, sondern auch zukunftsfähig und attraktiv bleibt?
Im Gesetzentwurf enthalten ist insbesondere eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Und wenn ich mir den Abschluss so angucke: Dieser Tagesordnungspunkt hätte wirklich einer anderen Einordnung bedurft, er hätte zu einem früheren Zeitpunkt aufgesetzt werden sollen. Aber es ist, wie es ist; sorry.
Hinzu kommt eine unterschiedliche Ausgestaltung der Inflationsprämie sowie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage und der Zulagen für militärische Führungsfunktionen. Diese ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des BesStMG hinreichend thematisiert worden. Die dahin gehende Regelung bestand lediglich von 1990 bis 1998. Begründet wird die Wiedereinführung im vorliegenden Gesetzentwurf mit regelmäßig andauernden besonderen Belastungen, die oftmals nach Beendigung des aktiven Dienstes nachwirken, ohne dass dies bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge angemessen berücksichtigt wird. Auch wird auf die veränderte sicherheitspolitische Rahmenlage eingegangen.
Die für mich zentralen Punkte des Gesetzentwurfes sind die Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Zahlung einer Inflationsprämie. Richtigerweise ist im Gesetzentwurf – wie auch durch uns in der Vergangenheit erfolgt – immer die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vorgesehen. Für uns als Union ist dies eine Selbstverständlichkeit; denn sie sind es, die an der Schnittstelle zwischen Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung höchst verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen.
Es ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung und dient nicht zuletzt der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Hinzu kommt der ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Inflationsausgleich. Auch diesen begrüßen wir ausdrücklich. All dies ist einmal mehr eine Chance, den öffentlichen Dienst in einer schwierigen Zeit sichtbar zu machen und spürbar zu stärken.
Herzlichen Dank.