Herr Kollege, ein Blick ins Grundgesetz, so wie wir es geändert haben – ich bedanke mich an dieser Stelle insbesondere bei meinem Kollegen Carsten Schneider –: Artikel 104b und Artikel 114 Grundgesetz machen dies möglich. Wenn es um eine Mittelzuweisung an die Länder durch Änderung des Anteils an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer geht, dann sind es Steuermindereinnahmen beim Bund und Steuermehreinnahmen bei den Ländern. Aber wenn wir Zuweisungen vornehmen, dann sind wir nach Artikel 104b Grundgesetz in der Lage, dies mit den Ländern einvernehmlich zu vereinbaren. Und dann kann – jetzt kommt der entscheidende Punkt; diese Regelung haben wir nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil korrigiert – der Bundesrechnungshof die Verwendung prüfen. Das ist uns damals sehr wichtig gewesen; wir haben das vorausschauend gemacht.
Das heißt: Wenn wir heute beim sozialen Wohnungsbau und bei der Bildungsinfrastruktur eine Einigung hinbekommen und der Vorschlag des Bundesrechnungshofes greift, dann sind wir in der Lage, erstens eine Vereinbarung mit den Ländern zu finden – das ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, das ist richtig – und zweitens – jetzt komme ich auf Ihren Punkt – durch den Bundesrechnungshof die Länderhaushalte und die Verwendung der entsprechenden Fördermittel prüfen zu lassen. Ich bin ganz offen: Ich glaube, wir brauchen diese Stellschraube. Wir brauchen auch diesen Hebel, damit das Geld, das wir für die Bildungsinfrastruktur vorsehen, auch dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei unseren Kindern, bei den Schülerinnen und Schülern. Ansonsten verfehlt es seinen Zweck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein Wort zu den Sozialausgaben; da müssen wir zwischen Brutto und Netto unterscheiden. Zum Beispiel übernimmt heute der Bund komplett die Kosten für die Grundsicherung im Alter in Höhe von über 7 Milliarden Euro. Das ist in den letzten fünf Jahren eine Entlastung von mehr als 20 Milliarden Euro gewesen. Gucken Sie sich die Kosten der Unterkunft an. Ich nenne hier nur das Entlastungspaket; auch darüber, glaube ich, muss hier geredet werden. Die Kommunen und die Länder werden in diesem Jahr um 5 Milliarden Euro entlastet, ohne eine einzige Gegenleistung. Da muss man denen, die sagen: „Die Länder und Kommunen haben hier die Verantwortung“, schon einmal die Frage stellen, warum das Geld nicht eingesetzt wird.
Eine nächste Frage muss an dieser Stelle gestellt werden. Es ist den Menschen vor Ort natürlich egal, wer die Zuständigkeit hat, ob Bund, Länder oder Kommunen. Aber wenn die Länder schon in der Verantwortung sind – bei manchen Ländern habe ich das Gefühl, sie meinen, dass nur noch der Bund in der Verantwortung ist – und klagen, dass sie zu wenig Geld haben – es wird sogar von einem Solidarpakt III geredet –, dann ist doch die Frage zu stellen: Warum wird man bei einem Überschuss – 13 Länder haben einen Überschuss von über 14,2 Milliarden Euro – der eigenen Verantwortung in diesen Bereichen nicht gerecht?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt an einem Punkt, an dem man sagen kann: Wir drehen die Föderalismusreform zurück. – Ja, in Teilen ist das richtig. Ich bin übrigens 15 Jahre im Landtag und immer ein überzeugter Föderalist. Aber glauben Sie mir: So kann es nicht weitergehen.
Es kann nicht sein, dass der Bund massiv Mittel in die Hand nimmt, aber das Geld vor Ort nicht ankommt.
Ich schließe an dieser Stelle den Reigen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen verstehen dann den Föderalismus nicht. Die Menschen verstehen an dieser Stelle auch nicht mehr die Demokratie. Deswegen ist meine herzliche Bitte – ich habe das hier über Fraktionsgrenzen hinweg schon einmal gesagt –, gründlich über den Vorschlag des Bundesrechnungshofes nachzudenken, Steuerungs- und Kontrollrechte sowie die Zusätzlichkeitsklausel einzuführen. Nur das ist hier zielführend. Glauben Sie mir: Wenn wir die Mittel über eine Erhöhung des Anteils an den Umsatzsteuereinnahmen vergeben würden – ich kann Ihnen viele Beispiele aus der Vergangenheit erzählen; das habe ich auch versucht – oder wenn wir die Mittel ungebunden weiterreichen, dann werden die Mittel ihren Zweck verfehlen.
Letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zu den Entflechtungsmitteln. Gehen Sie mal vor Ort. Die Bürgermeister fordern: Bund, tu ab 2020 was für den kommunalen Straßenbau. Bund, tu was für den sozialen Wohnungsbau. – Das Problem des Finanzministers bei der Erstellung des Haushalts für das Jahr 2018 ist gewesen, dass die 3 Milliarden Euro heute Investitionen sind. Ab 2020 sind diese Mittel Steuermindereinnahmen beim Bund und Steuermehreinnahmen bei den Ländern. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, Vertrauen ist gut. Aber gelegentlich ist die eine oder andere Stellschraube notwendig.
Danke.