Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über die Brückenteilzeit. Aber lassen Sie mich aus aktuellem Anlass eine kurze Bemerkung machen.
Ich war heute Morgen in Schönefeld bei den streikenden Arbeitern von Ryanair. Es ist nicht üblich, dass sich Politik und Staat oder auch die Bundesregierung in Tarifauseinandersetzungen einschalten. Aber ich muss Ihnen sagen: Nach dem, was ich da heute erlebt habe, ist es wichtig, dass wir in diesem Haus – es waren Vertreter der CDU, der Grünen, der Linken, auch der SPD dankenswerterweise da – eines deutlich machen: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Artikel 9 unseres Grundgesetzes ihr verbrieftes Recht auf Koalitionsfreiheit in Anspruch nehmen, wenn sie auch streiken, dann ist das ein gutes Recht. Was ich heute erlebt habe, ist, dass eine Unternehmensleitung versucht hat, streikende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bedrohen und zu drangsalieren. Deshalb will ich an dieser Stelle im Parlament, hoffentlich mit Ihrem Einverständnis, eines deutlich sagen: Deutschland ist keine Bananenrepublik. Wir sind ein sozialer Rechtsstaat. Wer Globalisierung zur Ausbeutung missbraucht, wie das bei Ryanair der Fall ist, muss unseren entschiedenen Widerstand erfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Tagesaktuell ist heute zum Zweiten der Tag der Arbeitslosenzahlen. „5 Prozent“ ist heute die Meldung aus Nürnberg, der höchste Stand sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung seit der Wiederherstellung der deutschen Einheit – eine Leistung, auf die wir in Deutschland gemeinsam stolz sein können.
Aber gleichzeitig wünschen sich Millionen von Menschen mehr berufliche Flexibilität für unterschiedliche Lebensphasen. Ich meine Menschen, die beispielsweise ihre Arbeitszeit ein bisschen reduzieren wollen, weil sie ein ehrenamtliches Projekt für die Gemeinschaft machen wollen, weil sie die Nachbarschaft oder die Gemeinde oder den Sportverein unterstützen wollen. Ich meine Menschen, die aus ganz privaten Gründen gefordert sind, weil sie beispielsweise einen Trauerfall in der Familie zu verarbeiten haben oder eine Scheidung. Ich meine Menschen, die ihr Haus renovieren müssen oder deren Kind gerade in einer schwierigen Lebensphase steckt. Es gibt also sehr unterschiedliche Situationen, in denen Menschen das Bedürfnis haben, in einer Lebensphase ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten.
Alle diese Menschen, die ich genannt habe, stehen stellvertretend für 1 Million Menschen in diesem Land, die aus sehr individuellen Gründen zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Sie brauchen diese Zeit, meine Damen und Herren, und zwar, ohne dass sie zukünftig langfristig berufliche Nachteile erleiden. Teilzeit darf nicht zur Falle werden, zur Sackgasse ohne Rückweg in ein Vollzeitberufsleben. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Dieses Gesetz hilft, dass die Arbeit zum Leben passt und nicht umgekehrt.
Es gibt heute schon das Recht, aus bestimmten Gründen die Arbeitszeit zu reduzieren: aus Gründen der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen. Es gibt bereits seit 2001 das Recht auf Teilzeit. Aber was wir jetzt schaffen – das entspricht der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland und einem modernen Arbeitsmarkt –, ist ein Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit und damit Brücken in eine Teilzeitphase und Brücken zurück in die vorherige Arbeitszeit. Diese Brückenteilzeit funktioniert also in zwei Richtungen: wenn man in Teilzeit gehen will, aber auch, wenn man aus der Teilzeit wieder herauswill. Wir bauen diese Brücken für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt einen Rechtsanspruch, die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu verkürzen, ohne das übrigens besonders begründen zu müssen, um anschließend geplant in Vollzeit zurückzukehren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stärken vor allen Dingen auch das Recht derjenigen, die jetzt Teilzeit als Falle erleben, aus der Teilzeitfalle herauszukommen.
Es ist bisher schon so, dass Beschäftigte, die in Teilzeit sind, einen vorrangigen Anspruch haben, berücksichtigt zu werden, wenn sie den Wunsch haben, zur Vollzeit zurückzukehren. Das ist im Teilzeit- und Befristungsrecht so vorgesehen. Aber bis dato ist es so, dass die Darlegungspflicht, warum das möglich ist, im Wesentlichen bei den Beschäftigten selbst liegt.
Der entscheidende Schritt, den wir mit diesem Gesetz machen, ist, dass wir bei der Darlegungspflicht sagen: Das Unternehmen, das den Anspruch verweigern will – es muss ihn aus bestimmten Gründen verweigern können –, muss darlegen, warum es das nicht erlaubt. Wenn ein Mittelständler – das ist nachvollziehbar – keinen freien Arbeitsplatz hat oder wenn die Qualifikation nicht passt oder die unternehmerische Existenz gefährdet wird, dann muss es natürlich das Recht geben, diesen Rechtsanspruch zu verwehren. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss zukünftig aus guten Gründen der Arbeitgeber darlegen, und der Gesetzgeber will und sollte sich bewusst dafür entscheiden, den Beschäftigten an dieser Stelle den Rücken zu stärken.
Die Brückenteilzeit ist damit gleichzeitig ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland und zur Vermeidung von Altersarmut. Überwiegend sind es Frauen, die in Deutschland teilzeitbeschäftigt sind. Acht von zehn Teilzeitbeschäftigten in Deutschland, also 80 Prozent, sind Frauen. Oder umgekehrt: Die Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland, ungefähr 47 Prozent, arbeitet in Teilzeit.
Viele dieser Frauen würden nach einer bestimmten Zeit gern wieder mehr arbeiten – mit Blick auf ihre berufliche Entwicklung, auch mit Blick auf ihre Altersversorgung. Dieser Zusammenhang liegt auf der Hand. Wer sein Leben lang Teilzeit gearbeitet hat – und das möglicherweise noch zu schlechten Löhnen –, wird im Alter keine höheren Anwartschaften haben als die Grundsicherung. Deshalb sage ich: Die Brückenteilzeit ist ein Instrument, um Altersarmut in Deutschland zu vermeiden, und das ist auch gut so.
Aber ich sage auch: Die Brückenteilzeit hilft Unternehmen in Deutschland, weil sie Planungssicherheit schafft. Mit Blick auf die notwendige Fachkräftesicherung in Deutschland hilft sie nicht nur, die Attraktivität von Unternehmen zu steigern, weil sie flexible Arbeitszeiten, die zu Lebensphasen passen, ermöglichen, sondern auch, weil wir mit der Rückkehr in Vollzeit die Chance haben, das Arbeitszeitvolumen von qualifizierten beschäftigten Männern und Frauen in Deutschland für die Fachkräftesicherung zu nutzen.
Deshalb sage ich: Wir haben lange gekämpft für dieses Gesetz. Wir haben lange gerungen, auch in der letzten Legislaturperiode zwischen den damaligen Koalitionspartnern, die die heutigen sind. Ich bin froh, dass es in der Regierung nach intensiven Debatten, auch nach intensiven Gesprächen mit den Sozialpartnern, gelungen ist, diesen Gesetzentwurf heute in das Parlament einbringen zu können. Ich gebe zu: Ich bin ein bisschen stolz; es ist mein erster Gesetzentwurf, der jetzt das Parlament erreicht.
Aber das ist nicht wichtig, weil es nicht um mich geht. Es geht um Millionen von Menschen in Deutschland, die mit diesem Gesetz bessere Arbeits- und Lebensbedingungen bekommen.
Ich sage es noch einmal: Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir müssen in einer modernen Arbeitsgesellschaft über Flexibilität reden. Es gibt in einer modernen, vor allem digital geprägten Arbeitswelt, auch auf Unternehmensseite flexible Ansprüche und das Bedürfnis nach neuen Arbeitsformen, die auch entstehen. Der Ruf nach Flexibilität kommt aus vielen Unternehmen, er kommt auch aus vielen Wirtschaftsverbänden, aber wenn wir über Flexibilität reden, dann müssen wir eben auch über die Flexibilitäts- und Sicherheitsbedürfnisse von Beschäftigten in Deutschland sprechen. Dafür leistet dieses neue Gesetz, die Brückenteilzeit, einen wesentlichen Beitrag.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Dieser Gesetzentwurf entspricht der Lebenswirklichkeit von Millionen von Menschen in Deutschland. Wir stärken den Rücken derjenigen, die von Teilzeit in Vollzeit zurückkehren wollen. Er hilft zur Vermeidung von Altersarmut. Er schafft die Chance, nach einer Weile in Teilzeit tatsächlich wieder Vollzeit arbeiten zu können. Der Gesetzentwurf schafft gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Er schafft Planungssicherheit für Unternehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bewusst nicht überfordert; darüber haben wir gesprochen, und dafür haben wir gesorgt.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie in den parlamentarischen Beratungen um einen konstruktiven Dialog, damit ab 1. Januar 2019 die Brückenteilzeit in Deutschland von den Beschäftigten genutzt werden kann.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.