Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist ein guter Tag heute. Wir schaffen es heute – ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, die das intensiv beraten haben – nach vielen Jahren der Debatten, die Brückenteilzeit in Deutschland zu beschließen. Es ist nicht nur ein Erfolg dieser Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vor allen Dingen ein Erfolg für Tausende von Menschen, die lange darauf gewartet haben, dass wir dafür sorgen, dass die Arbeit zum Leben passt.
Von diesem Gesetz profitieren die Beschäftigten und auch die Unternehmen, weil sie mehr Flexibilität und Sicherheit erhalten. Dieses Gesetz leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Und – ich sage das noch einmal – es ist wichtig, dass wir in einer modernen Arbeitsgesellschaft dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance haben, ihre Arbeitszeit im Lebensverlauf so zu gestalten, dass eben auch ihre Wünsche nach Flexibilität berücksichtigt werden und nicht nur die Wünsche nach Flexibilität von Unternehmen. Im Kern regeln wir drei Dinge.
Erstens sorgen wir dafür – es ist vor allen Dingen ein Stück Gleichstellung, weil überproportional viele Frauen in Deutschland teilzeitbeschäftigt sind –, dass wir den Frauen und Männern, die den Wunsch haben, aus Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren, rechtlich den Rücken stärken. Wir haben 2001 in diesem Deutschen Bundestag das Recht auf Teilzeit eingeführt; das war gut und richtig. Viele Menschen gehen freiwillig und bewusst in Teilzeit, weil das zu ihrem Leben passen soll. Aber wir haben auch erlebt, dass für viele Beschäftigte, vor allen Dingen für Frauen, eine Teilzeitfalle entstanden ist. Wir sorgen jetzt dafür – übrigens im Gegensatz zu dem, was von einigen in der ersten Debatte gesagt wurde, ohne Schwellenwerte von Unternehmen heranzuziehen –, dass Beschäftigte das Recht haben, als Teilzeitbeschäftigte bei einer Rückkehr in Vollzeit vorrangig berücksichtigt zu werden. Es kann natürlich Verwehrungsgründe geben – wenn keine Stelle frei ist oder wenn die Qualifizierung bzw. Qualifikation nicht passt –, aber die Beweis- und Darlegungspflicht liegt bei den Arbeitgebern. Das ist ein wichtiger Schritt dahin, vor allen Dingen Frauen in Deutschland die Chance zu geben, wieder in Vollzeit zu kommen. Das ist wichtig für ihr Einkommen, das ist vor allen Dingen aber auch wichtig für ihre Rente, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zum Zweiten schaffen wir ein modernes Arbeitsrecht, das im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen dafür sorgt, dass Menschen mal einige Jahre in Teilzeit gehen können, um dann geplant in Vollzeit zurückzukehren – zwischen einem und fünf Jahren. Sie wissen wie das ist: Es gibt Gründe dafür, warum man Arbeitszeit reduziert. Es gibt auch ein Recht darauf, beispielsweise die Elternteilzeit, die vor Jahren geschaffen wurde, oder die Pflegezeit. Aber es gibt noch ganz vielfältige andere Gründe, warum Menschen den Wunsch haben, mal eine Zeit lang in Teilzeit zu gehen und dann geplant in Vollzeit zurückzukehren. Es kann mal ein tragischer Fall in der Familie sein. Ich habe es in der eigenen Familie erlebt. Ein naher Verwandter von mir, dessen Frau viel zu früh gestorben war, brauchte Zeit für sich, das zu verarbeiten. Er hat aber auch gesagt: Ich will später wieder Vollzeit arbeiten, damit das mit der Rente gut klappt. – Es gibt Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Und dann gibt es andere, die wollen einfach mal ein Häuschen bauen und brauchen dafür Zeit. Das, meine Damen und Herren, ist das, was ich vorhin beschrieben habe: Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass die Arbeit besser zum Leben passt und nicht umgekehrt.
Drittens regulieren wir auch das Thema der „Arbeit auf Abruf“. Es ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass wir Beschäftigten in diesem Bereich, die im Modell „Arbeit auf Abruf“ tätig sind, rechtlich besserstellen und damit ebenfalls für ihr Einkommen und Auskommen sorgen.
Das sind drei gute Gründe, diesem Gesetz heute zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Blick auf meine Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles. Sie hat in der letzten Legislaturperiode wie eine Löwin für dieses Gesetz gekämpft.
Liebe Andrea, ich will das an dieser Stelle sagen: Ich hatte gute Vorbereitung, weil du das im Koalitionsvertrag durchgesetzt hast. Ich hatte einen guten Gesetzentwurf vorliegen. Wir haben ein tolles Ministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben trotzdem noch mal intensiv verhandeln müssen. Aber wir können heute sagen: Wir haben uns durchgesetzt – nicht um unserer selbst willen – deshalb sind wir nicht im Deutschen Bundestag –, sondern um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Frauen und Männer in Deutschland zu verbessern.
Deshalb sage ich: Es ist ein glücklicher Tag. Wir werden die Brückenteilzeit heute beschließen. Sie wird zum 1. Januar 2019 endlich in Kraft treten.
Herzlichen Dank.