Sehr geehrte Frau Kollegin, auch Ihnen danke ich für Ihre Disziplin.
Ich habe mich gerade auf den Linkenantrag bezogen. Der Linkenantrag, wie Sie wissen, unterscheidet sich von Ihrem Gesetzentwurf dadurch, dass die Linken ein bedingungsloses Rückkehrrecht fordern. Sie haben eine Regelung, die sich auf die Unternehmensgröße bezieht, eingebaut – man muss sagen: glücklicherweise –, um die absolute Katastrophe zu verhindern. Das ist in dem Linkenantrag nicht vorhanden.
Inwiefern sich die Auftragslage im Baugewerbe von denen in anderen Gewerben unterscheidet
und inwiefern jemand froh sein müsste, dass jemand da voll arbeitet, dazu sage ich: Das ist keine arbeitsrechtliche Diskussion, werte Kollegin.
Deswegen bitte ich, heute zur Sache zurückzukehren. Das tue ich nunmehr.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit überleiten zum Thema Arbeit auf Abruf. Da hat die Linke mal was einigermaßen Richtiges angesprochen. Es ist in der Tat eine Unverschämtheit, was wir in Deutschland zulassen. Es gibt Arbeitnehmer, die arbeiten auf Abruf. Sie können jederzeit abgerufen werden, aber das gibt ihnen letztendlich nicht die Möglichkeit, eine weitere Stelle zu haben. Insofern ist es richtig, zu fordern, dass wir bei der Arbeit auf Abruf etwas ändern und sie einschränken. Ganz abschaffen können wir sie nicht. Es gibt gewisse Branchen – mein Kollege Pohl hatte es ausgeführt –, die im Wesentlichen darauf angewiesen sind. Aber wir sollten das wirklich auf Branchentarifverträge reduzieren. Wir sollten im Wesentlichen dazu beitragen, dass Arbeit auf Abruf nicht mehr allgemein möglich ist.
Deswegen appelliere ich an alle Beteiligten hier in diesem Haus: Machen Sie einen wirklichen Reformentwurf,
der das ganze Thema „Teilzeit, Befristung, Prekarität“ adressiert. Schaffen Sie aber kein Bürokratiemonster, das noch einmal gegen bestehende Regelungen gesetzt wird, das die Verwirrung verstärkt,
die Arbeitgeber belastet.