Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Als ich zur ersten Lesung hier stand und den gutwilligen Zuhörern die vorgelegte Änderung des Teilzeitbefristungsgesetzes erläuterte und mitteilte, dass es ein Missgriff war, hörten einige zu. Aber wir haben nicht viel geschafft.
Erstens. Der Inhalt des Gesetzes passt nicht zu seiner Begründung. Zweitens. Der Schutzzweck für die Arbeitnehmer wird nicht erreicht. Drittens. Die Ausführung hat schwere handwerkliche Fehler.
Jeder, der mit Arbeitsrecht zu tun hat, weiß um die Schwächen und die Fehler dieses Gesetzentwurfes. Dennoch wird er durch den Bundestag gedrückt. Ich sage Ihnen: Die Schwachen dieser Gesellschaft müssen das ausbaden.
– Lassen Sie mich doch mal ausreden. – Wir müssen uns um die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sorgen, die mit diesem Gesetz nicht nur einen Reinfall erleben, sondern dann eventuell sogar ihre berufliche Zukunft riskieren.
Ich bin da sozialer als Sie, meine Damen und Herren. Ich sage den Arbeitnehmern heute schon, dass die Sachverständigen in der Anhörung unisono erklärt haben: Dieses Gesetz ist Murks.
– Doch, das ist so. – Es ist Murks, wenn Sie 24 Stunden vor der Abstimmung eine Kommentierung erlassen, um die schwersten handwerklichen Fehler einigermaßen auszubügeln, wenn Sie sich weigern, den Gesetzesvorschlag abzuändern. Das ist nicht in Ordnung. Das ist handwerklich richtig falsch.
Es ist unverständlich, wenn nicht klar ist, welche Arbeitsverhältnisse zur Ermittlung der Schwellenwerte herangezogen werden sollen. Dass ist jetzt durch die Kommentierung klargestellt worden, ist aber nicht Inhalt des Gesetzes.
Es ist fatal, wenn das Gesetz mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet und die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber vor die Gerichte treibt, wo keiner weiß, wie das ausgeht.
Es ist unmöglich, wenn das Gesetz eine Ankündigungsfrist von drei Monaten vorsieht, von der die Sachverständigen sagen: In dieser Frist kannst du nie im Leben eine Ersatzarbeitskraft organisieren. Und es ist unsozial, wenn das Gesetz keinerlei Begründung für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit vorsieht.
Die Mehrheit der Mütter, nämlich 3 Millionen der 5 Millionen Mütter im Arbeitsprozess, wird durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst; das wissen Sie. Genau zu diesem Thema sagt der Sachverständige Thüsing: Es ist nicht nachvollziehbar, warum wir nicht die soziale Komponente in diesem Gesetz betonen und darlegen, wer Anspruch haben soll. Zurzeit steht die Mutter mit Kind demjenigen gleich, der sein Golf-Handicap während dieser Freistellungszeit verbessern will. Das ist so.
– Das ist kein dummes Geschwätz. Das hat der Sachverständige Thüsing gesagt. Sie haben nicht zugehört oder es nicht gelesen.
– Das sagen Sie so. Das ist ja das Schlimme an der Sache, mein Herr. Sie lachen jetzt so schön. Schauen Sie sich mal Ihre Wähler da oben an: Das sind die Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
– Die sind nicht auf dem Golfplatz,
aber Sie, als Sie das Projekt ausgearbeitet haben.
Ich will Ihnen noch mal kurz erläutern: Arbeit auf Abruf wird als Annex in diesem Gesetz einfach so mitgeregelt.
Die Anhörung der Sachverständigen bot ein überraschendes Bild. Die SPD hat die vor Ort anwesenden Gewerkschaften gar nicht erst befragt zu diesem Thema. Ich sage Ihnen: Als Vertreter von ALARM!, einer neuen Gewerkschaft, bin ich wahrlich kein Fan dieser Gewerkschaften.
Aber Arbeit auf Abruf – das schreibe ich Ihnen heute ins Brevier – ist das Asozialste, das das deutsche Arbeitsrecht hervorgebracht hat.
Ein Arbeitnehmer auf Abruf hat keine Planungssicherheit für sein Leben und seine Familie. Ein Arbeitnehmer auf Abruf kann nicht in mehreren Jobs tätig werden, weil er nicht weiß, wann er abgerufen wird. 6 Prozent sämtlicher Arbeitnehmer arbeiten auf Abruf, 12 Prozent der Minijobber arbeiten auf Abruf. In 35 Prozent der Fälle erfolgt der Abruf am Tag des Einsatzes. Und wenn die SPD in ihren Gesetzentwurf schreibt, dass es eine Ankündigungsfrist von vier Tagen geben soll, dann ist das Makulatur; denn die Mutter, die sich auf diese viertägige Ankündigungsfrist beruft,
ist dann arbeitslos.
Meine Damen und Herren von der SPD, denken wir mal an die alleinerziehende Mutter, die ihrem Kind verspricht: Am Sonntag gehen wir in den Zoo. – In 37 Prozent der Fälle wird diese Mutter
Sonntagfrüh angerufen und es heißt: Du kommst zur Arbeit. Ich brauche dich dort. – Hier opfern wir den Kindeswillen dem Unternehmerwillen. Ich sage Ihnen: Das kann es nicht sein.
Ich habe gedacht, dass die Sozialdemokratie in Deutschland noch soziales Verständnis hat, aber das ist anscheinend verloren gegangen; das muss ich Ihnen sagen. Sie wundern sich, warum nur noch 15 Prozent und in Bayern viel weniger SPD wählen – kein Wunder.
Letzter Satz. Wir von der AfD werden als Volkspartei und – jetzt kommt der Einsatz für Die Linke – als Partei der kleinen Leute zum Thema Teilzeit einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Wir werden dabei an diejenigen denken – Arbeitnehmer, Kinder, Mütter und Alte –, die Sie bei diesem Gesetz vergessen haben. Wir werden vieles besser machen; Sie werden es sehen.
Danke schön.
Als Nächstes redet zu uns der Kollege Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion.