Um auf Ihre Frage einzugehen: Das Trennungsgebot betreffend den Verfassungsschutz und die Polizeibehörden ist nicht grundgesetzlich verankert. Selbstverständlich sind die Punkte, die ich hier angesprochen habe, konsistent.
Vielen Dank.
👏
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Kollege Bernstiel. – Sie sollten sich vielleicht umdrehen – um die Frage nach der Anwesenheit noch einmal zu erörtern.
😄
Heiterkeit
Damit schließe ich jedenfalls die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2000 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das höre und sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung so beschlossen.