Um auf Ihre Frage einzugehen: Das Trennungsgebot betreffend den Verfassungsschutz und die Polizeibehörden ist nicht grundgesetzlich verankert. Selbstverständlich sind die Punkte, die ich hier angesprochen habe, konsistent.
Vielen Dank.
Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU
Heiterkeit
Damit schließe ich jedenfalls die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2000 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das höre und sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung so beschlossen.