Meine Damen und Herren, das ist eine gute Legislaturperiode für Kinder und Familien. Wir stehen zu den Familien in unserem Land, und deshalb stehen wir auch hinter diesem Gesetzentwurf. Das Gesetz bedeutet eine Entlastung, zunächst um 4 Milliarden Euro, dann um 9,4 Milliarden Euro im übernächsten Jahr. Die volle Jahreswirkung liegt in den Folgejahren bei mehr als 10 Milliarden Euro jährlicher Entlastung. Mehr Netto vom Brutto, das ist unser Ziel. Denn die Menschen wissen selbst am besten, was sie mit dem Geld, das sie mit ihrer eigenen Leistung erwirtschaftet haben, anfangen wollen.
Leistung muss sich lohnen, meine Damen und Herren. Dieses Prinzip setzen wir um. Das ist unsere Botschaft. Insofern ist es doch selbstverständlich, dass wir auch an dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Steuergesetzen festhalten müssen. Ansonsten ist das nicht verfassungskonform.
Ich habe festgestellt, dass die Grünen die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit aushebeln wollen. Sie wollen verteilen, umverteilen, umverteilen, umverteilen, denken aber nicht daran, dass auch die Steuerzahler diese Umverteilung zunächst erwirtschaften müssen, meine Damen und Herren. Das ist die Situation.
Ich denke, dass wir gut daran tun, dieses Familienentlastungsgesetz als große Chance für unsere Familien anzusehen,
und wir werden weiter eine aktive Steuerpolitik zur Entlastung unserer Menschen betreiben, damit sie für ihre Leistung mehr Netto vom Brutto bekommen.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 19/4723 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich bitte die Kollegen, die kurzfristig den Plenarsaal verlassen wollen, das schnell zu tun.