Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Familien zu stärken und Familien zu entlasten: Das war unsere Zusage an die Menschen in diesem Land, und diese werden wir mit diesem Familienentlastungsgesetz jetzt auch einlösen.
Wir werden erstens das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöhen, wir werden zweitens den Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöhen, und wir werden drittens die kalte Progression durch die Eckwerteverschiebung ausgleichen. Mit satten 10 Milliarden Euro werden wir die Menschen jährlich entlasten.
An dieser Stelle will ich erst einmal schauen, was das in konkreten Zahlen heißt, und ich will diese Frage mit den Berechnungen beantworten, die Professor Truger für seine Stellungnahme zu unserer öffentlichen Anhörung angefertigt hat.
Betrachten wir das Median-Bruttoeinkommen in Höhe von 45 000 Euro im Jahr: Alleinstehende mit diesem Einkommen entlasten wir zukünftig jeden Monat um 17 Euro. Ein Ehepaar mit dem gleichen Einkommen kommt auf eine Entlastung von 20 Euro pro Monat, und eine Familie mit zwei Kindern und diesem Einkommen entlasten wir um 39 Euro im Monat. Das wird am Ende spürbar bei den Menschen ankommen. Davon bin ich überzeugt.
Wir haben die gesetzlichen Änderungen so angelegt, dass Bezieher niedriger Einkommen prozentual zu ihrem Bruttoeinkommen am stärksten durch den Gesetzentwurf entlastet werden. Das bedeutet, dass sich die Entlastungen im Bereich „Geringere Bruttoeinkommen“ – insbesondere bei Familien mit Kindern – am stärksten auswirken, sodass diejenigen, die das Geld auch wirklich benötigen, monatlich am meisten davon profitieren. Das ist unser Ziel, und das erreichen wir.
Dieses Familienentlastungsgesetz – das sage ich jetzt auch noch einmal ganz deutlich an meine Vorrednerin, Frau Paus von den Grünen, gerichtet – ist ein wesentlicher Baustein unserer Strategie zur Stärkung von Familien. Wir werden darüber hinaus aber weitere spürbare finanzielle Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger umsetzen.
Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung haben wir bereits beschlossen. Wir werden die Gleitzone bei den Midijobs verlängern und die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung anpacken. Wir wollen den Solidaritätszuschlag zwar nicht für die oberen Zehntausend, aber für 90 Prozent der Zahlenden 2021 abschaffen.
Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro, um die Qualität der Kitas zu erhöhen und Gebührenfreiheit für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu erreichen.