Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Blicken wir zunächst einmal auf die Situation von damals, 2003/2004, zurück: Wir hatten damals Massenarbeitslosigkeit, fast 5 Millionen Arbeitslose. Die gesetzliche Krankenversicherung hatte sehr hohe Defizite. Es wurde darüber diskutiert, ganze Leistungsbereiche herauszunehmen, zum Beispiel den Zahnersatz. Und wir hatten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen bezüglich der Ungleichbehandlung von freiwillig gesetzlich Versicherten und gesetzlich Pflichtversicherten. – Das war die Lage. In dieser Situation haben wir damals gemeinsam entschieden, dass die sogenannte Doppelverbeitragung passieren muss, also in Anbetracht dieser Situation.
Frau Maag, es war kein rot-grünes Gesetz, sondern wir haben das in der Landesvertretung Baden-Württemberg gemeinsam verhandelt. Ich stimme nicht Herrn Birkwald bei seiner, sagen wir mal, Wahlkampfrede in jedem Punkt zu; aber der Ehrlichkeit halber muss man sagen: Derjenige, der den Vorschlag damals gemacht hat, war Horst Seehofer. Von daher ist es kein rot-grünes Gesetz allein gewesen,
sondern ein Gesetz, das wir alle mit vertreten haben.
Daher ist es aus meiner Sicht richtig, jetzt darüber zu diskutieren; denn die Situation hat sich grundlegend geändert, und wir müssen das Gesetz jetzt revidieren.
Ich will das auch begründen; das ist ganz simpel.
Erstens. Das war damals eine andere Situation. Wir haben heute keine, ich sage mal, hohen Defizite, sondern die Krankenversicherungen haben insgesamt ein Plus von, wenn ich Gesundheitsfonds und Kassen zusammenziehe, fast 30 Milliarden Euro. Es kann nicht angehen, dass wir darüber diskutieren, per Gesetz die Kassen dazu zu zwingen, für eine Gruppe von Versicherten die Beitragssätze zu senken – die derzeit höher anfallen, als sie anfallen müssten –, und gleichzeitig bei den Betriebsrentnern doppelt kassieren. Das ist eine Ungleichbehandlung, die wir nicht hinnehmen können.
Zum Zweiten. Wir haben auch die strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt weitgehend lösen können. In der Tat haben wir derzeit einen Mangel an Facharbeitern. Das heißt, die damalige Begründung fällt heute nicht mehr an. Wir haben ein anderes Problem: Wir haben heute sozusagen nicht mehr Massenarbeitslosigkeit, sondern wir haben Angst vor Altersarmut; und um die Altersarmut zu bekämpfen, brauchen wir eine starke Betriebsrente. Da kann es nicht sein, dass wir die Betriebsrente unattraktiver machen, indem wir sie doppelt verbeitragen.
Im Kampf gegen die Altersarmut müssen wir jetzt tatsächlich dazu übergehen, die Doppelverbeitragung jetzt abzuschaffen.
Wir haben ein Unrecht hier; denn diejenigen, die durch die Doppelverbeitragung mit dazu beigetragen haben, dass sich die Situation der Krankenkassen so konsolidiert hat, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt konsolidiert hat, die dürfen jetzt nicht nachträglich noch bestraft werden dafür, dass sie damals diesen Beitrag geleistet haben.
Das heißt, die müssen jetzt auch entlastet werden, die haben das jetzt verdient. Sie haben einen Beitrag geleistet und haben jetzt als Erste unsere Entlastung verdient. Es ist von daher auch kein Geheimnis, dass wir als SPD uns dafür schon in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt haben; ich habe die Koalitionsverhandlungen in diesem Bereich für die SPD geführt. Wir haben dieses nicht umsetzen können; die Details spielen hier keine Rolle.
Wir bleiben aber an dem Thema dran – das ist ganz klar –, und ich bin auch sicher, dass wir zu einer Lösung kommen werden. Ich halte es auch für richtig. Wir haben ja vonseiten der Landesgruppe NRW den Vorschlag gemacht – an dem war ich auch selbst beteiligt –, dass wir die Freigrenze in einen echten Freibetrag umwandeln – das heißt, die kleinen Betriebsrenten würden dann gar nicht herangezogen –
und dass wir darüber hinaus dann die Doppelverbeitragung abschaffen. Das ist eine saubere Lösung, die wir uns auch leisten können. Das geht tatsächlich mit Mehrkosten einher; aber, Frau Maag, wenn Sie sich hier darüber beklagen, dass die Linkspartei – die ich hier ungern in Schutz nehme – bereit wäre, diejenigen zu belasten, die ein geringes Einkommen haben, um diejenigen zu entlasten, die ein etwas höheres Einkommen haben, nämlich die Betriebsrentner, dann sollten Sie mit der gleichen Logik auch einmal darüber nachdenken, wie sinnvoll es ist, dass wir diejenigen, die gut verdienen und privat versichert sind, gar nicht belasten. Dann müssten Sie den Vorschlag, eine Bürgerversicherung einzuführen, aufgreifen.
Denn wenn wir einmal damit anfangen, dass wir die Gutverdiener ehrlich heranziehen, dann müssten Sie bei dem System ansetzen, das die Einkommensstärksten mit guter Rente und die Staatsdiener herausnimmt; wir Beamte brauchen ja keine Betriebsrente, weil wir hohe Pensionen haben. Dort müssten Sie ansetzen, damit wir zu einem gerechten System kommen.
Vielen Dank.