Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute besonders die Menschen begrüßen, die sich für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt in unserem Land einsetzen.
Unsere Aufgabe als Bundestagsabgeordnete ist es, gute Gesetze zu machen und bestehende Regelungen zu überprüfen und an gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen anzupassen. Beim Thema „geschlechtliche Selbstbestimmung“ sind eine Modernisierung und Liberalisierung seit langem nötig.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Reformentwurf vorgelegt, konnte eine Reform aber nicht durchsetzen. Dass uns nun das Bundesverfassungsgericht auf die Sprünge hilft, sehen wir auch als Auftrag.
Es ist gut, dass mit dem Gesetzentwurf die Beschränkung von Geschlechtseinträgen im Geburtenregister auf „männlich“ und „weiblich“ beendet und nun ein dritter positiver Eintrag möglich wird. Bei diesem Schritt können wir es aber nicht belassen; denn die Änderungen im Personenstandsrecht müssen im Zusammenhang mit weiteren Gesetzesreformen gesehen werden, um zu wirklicher Selbstbestimmung zu kommen.
Unsere Orientierungspunkte bei dieser Gesetzgebung müssen die Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung der Menschen sein, die sich eben nicht in das Schema „männlich oder weiblich“ pressen lassen. Die SPD-Fraktion möchte diesen Menschen eine Stimme geben. Deshalb prüfen wir die Vorschläge, die aus den Communities kommen, sehr ernsthaft, und wir sind natürlich auch bestrebt, diese umzusetzen.
Für mich ist es schon diskussionswürdig, ob wir nicht gänzlich auf eine Geschlechtseintragung im Personenstandsregister verzichten können. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht ausgeschlossen. Wir haben uns neben den Gesprächen zwischen den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen jedenfalls vorgenommen, auch viele Betroffene zu hören.
Meine Kolleginnen und Kollegen haben mit dem Konsultationsverfahren schon seit längerem begonnen. Für uns ist jetzt schon klar, dass der Gesetzentwurf noch verbesserungsfähig ist. Vom federführenden Innenministerium hätten wir uns heute einen konstruktiveren Vorschlag und ein umfassenderes Mantelgesetz erwartet.
Umso mehr möchte ich der Bundesvereinigung Trans*, aber auch den vielen anderen Verbänden und Initiativen für die vielen ausgewogenen und sehr konstruktiven Vorschläge danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an zwei Punkten möchte ich kurz aufzeigen, wo wir den Gesetzentwurf verbessern können; denn wie das Verfassungsgericht sehen auch wir Sozialdemokraten, dass die Geschlechtsidentität nicht allein an biologischen Merkmalen festzumachen ist.
Das führt mich zum ersten Punkt: Die geschlechtliche Identität ergibt sich eben nicht durch eine ärztliche Begutachtung. Sie basiert auf der individuellen Selbstwahrnehmung einer Person. Deshalb ist es dringend erforderlich, eine Alternative zur verpflichtenden Vorlage eines ärztlichen Attestes zu suchen; denn dies an sich ist diskriminierend.
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Standesamt oder eine Fristenregelung halten wir von der SPD aber für praktikabel, juristisch beständig und finanziell deutlich günstiger sowie vor allen Dingen für angemessen. Es wäre absurd, zu glauben, die betroffenen Menschen würden Missbrauch mit einer niedrigschwelligen gesetzlichen Regelung treiben, nachdem sie seit Jahren erhebliche formale Probleme mit Ämtern, Formularen und Beamten hatten.
Erst vor zwei Wochen bekam ich beim CSD in meiner Heimatstadt Gera in persönlichen Gesprächen geschildert, auf welche Schwierigkeiten die Betroffenen in der Gesellschaft überall stoßen. Ein freigewählter Geschlechtseintrag ist für diese Menschen keine Beliebigkeit, sondern endlich Ausdruck von Akzeptanz und Gleichberechtigung.
Zweitens möchte ich abschließend eine gendergerechte oder einfach respektvollere Sprache anmahnen. Im Gesetzentwurf ist oft von „Geschlechtsentwicklung“ die Rede. Um von der biologischen Betrachtung wegzukommen, schlage ich vor, diesen Begriff gänzlich durch „geschlechtliche Identität“ zu ersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur einige wenige, nach meiner Auffassung aber sehr dringende Änderungsvorschläge. Wir haben für den parlamentarischen Diskussionsprozess jetzt sechs Wochen Zeit. Lassen Sie uns interfraktionell und in Konsultation mit den Betroffenen
eine gute und angemessene gesetzliche Lösung finden.
Herzlichen Dank.