Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Speziell liebe Kolleginnen! Sind Sie Mutter? Dann kennen Sie bestimmt die Frage: Na, was wird es denn? „Ein Kind“ ist nicht die Antwort, die die Fragenden zufriedenstellt. Denn sobald ein Mensch entsteht, wird er einsortiert: Junge oder Mädchen? Es werden aber Kinder geboren, die nicht in diese Schublade passen. In Übereinstimmung mit sich und der Gesellschaft zu leben, ermöglichen wir den Betreffenden dadurch, dass das Geschlecht mit „divers“ zu benennen ist oder dass sie ändern können, was einmal in das Geburtenregister eingetragen wurde. Was jetzt vorliegt, ist der Mindeststandard, auf den uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Das setzen wir jetzt um. Wir fordern aber Korrekturen.
Warum sollen Menschen für den Eintrag „divers“ ärztliche Atteste einreichen? Muss das jemand, die oder der als Mädchen oder Junge geboren und aufgewachsen ist? Nein, nur die Intermenschen sollen sich einer ärztlichen Prozedur unterziehen, genauso wie die Transmenschen psychologische Gutachten vorweisen müssen. Sie sind aber nicht krank.
Eine eidesstattliche Versicherung oder meinetwegen eine Beratungslösung wären stigmatisierungsfrei und selbstbestimmt; denn die Menschen suchen sich nicht aus, ob sie inter oder trans sind. Sie wissen, dass sie es sind. Das müssen ihnen keine Ärztin und kein Arzt erst attestieren.
Das räumt ein weiteres Problem aus dem Weg. Das Urteil bezieht sich auf den Schutz der geschlechtlichen Identität. Der Gesetzentwurf zielt aber auf die körperlichen Merkmale. Geschlechtsidentität ist aber mehr als die Frage, wie genau die Geschlechtsorgane ausgeprägt sind. Wir sollten also im Gesetz geschlechtliche Identität benennen. Wichtig ist außerdem, dass durch unser Gesetz kein Zwang zur Offenbarung entsteht. Heißen sollte es: Es kann der Geschlechtseintrag „divers“ gewählt werden.
War es das dann, was wir zu tun haben? Nein, bei weitem nicht. Jahr für Jahr werden Neugeborene operiert, um ihr äußeres Erscheinungsbild einem der beiden Geschlechter, männlich oder weiblich, anzupassen. Ein solcher Eingriff lässt sich nicht rückgängig machen. Die Babys können nicht gefragt werden, wie sie selbst leben wollen. Sie müssen aber dann ihr Leben lang mit der Entscheidung der Eltern sowie der Ärztinnen und Ärzte leben. Deswegen brauchen wir umgehend ein Operationsverbot für diese Kinder.
Sie sollen dann, wenn sie es können und wenn sie bereit dazu sind, selbst über ihren Körper entscheiden. Die Eltern sind aber vor der Geburt ihres Kindes auf Junge oder Mädchen geprägt. Wir können sie damit nicht alleine lassen. Das Bundesfamilienministerium gibt deshalb einen Flyer heraus, in dem steht: Sie haben ein Kind bekommen? Herzlichen Glückwunsch! – Das ist im Übrigen die einzig angemessene Reaktion auf die Geburt eines jeden Kindes.
Weiter heißt es: Es ist inter, und hier können Sie sich beraten lassen. – Dafür muss es aber auch Beratung überall in Deutschland geben,
auch für Menschen wie die Mutter, die bei uns in der Kinderkommission berichtete, dass ihrem Kind schon mit drei, vier Jahren ganz klar war: Mama, warum nennst du mich denn einen Jungen? Das bin ich doch gar nicht. Ich bin ein Mädchen. – Transmenschen wissen zumeist von sich selbst sehr genau, wer sie sind. Lassen Sie uns deshalb das Transsexuellengesetz durch ein selbstbestimmtes Personenstandsrecht ersetzen.
Und: An dem transfeindlichen Übergriff in Leipzig haben wir beispielhaft gesehen, dass ein solcher Übergriff, obwohl das Tatmotiv eindeutig war, nur als Körperverletzung aufgenommen wurde und nicht strafverschärfend als Hassverbrechen. Das kann nicht so bleiben, wenn wir die Bedrohung abbauen wollen, der die Betroffenen ausgesetzt sind.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen auch die gesellschaftliche Wahrnehmung und Akzeptanz erhöhen: in den Medien, in den Büchern, in der Bildung.
Wir als SPD wollen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft ihren Platz finden und sich frei entfalten können. Dieses Gesetz ist ein Schritt in diese Richtung.
Vielen Dank.