Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über 150 000 Menschen in Deutschland leben mit einer Variante der Geschlechtsidentität, und für alle diese Menschen ist heute ein wichtiger Tag, weil sie wertgeschätzt werden in ihrer Identität und weil wir durch den Gesetzentwurf Akzeptanz für ihre Selbstbestimmung zum Ausdruck bringen.
Es geht nicht um Genderideologie, sondern es geht um die Verwirklichung von Grundrechten, und es geht um den Schutz vor Diskriminierung in unserem Land.
Es ist viel davon gesprochen worden, dass es um das sogenannte dritte Geschlecht gehe. Das ist eigentlich ein falscher Begriff. Der Gesetzentwurf erschöpft sich nicht in einem dritten Geschlecht, sondern es geht um die Anerkennung von Vielfalt und darum, dass Menschen sich im Personenstandsregister nicht diskriminieren lassen müssen. Es geht um die Verwirklichung von Grundrechten.
Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ansieht, werden zwei Dinge augenfällig: Zum Ersten sagt das Gericht ganz klar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann die geschlechtliche Identität schützt, wenn sich jemand nicht eindeutig zuordnen kann oder möchte. Zum Zweiten sagt das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, dass jeder Mensch, gerade auch dann, wenn er sich nicht eindeutig zuordnen kann, einen Anspruch auf einen positiven Eintrag im Personenstandsregister hat, weil jeder Mensch aus seiner Würde heraus das Recht hat, sich benennen zu lassen. Er muss sich nicht als Mann oder Frau bezeichnen lassen oder muss die Angabe einfach weglassen, wenn er das anders fühlt. Das müssen wir ganz deutlich zum Ausdruck bringen.
Jetzt sagt das Urteil des Verfassungsgerichts natürlich nicht, dass jeder die Möglichkeit hat, sich so zu bezeichnen, wie er das gern hätte. Das Personenstandsregister hat eine gewisse Ordnungsfunktion. Vor dem Hintergrund ist es richtig, dass wir uns auf den Begriff „divers“ verständigt haben. Ich glaube, der Begriff „anders“ wäre nicht erschöpfend gewesen.
Bei „anders“ schwingt immer mit: Das sind die einen, und das sind die anderen. – Bei „inter“ ist das einfach irgendwie dazwischen.
Nein, wir sollten Menschen in ihrer Vielfältigkeit anerkennen, und gerade weil es diese Vielfalt gibt, muss das auch im Personenstandsregister zum Ausdruck kommen. Deswegen ist der Begriff „divers“ der richtige, und wir sollten daran festhalten.
Und, ja, wir müssen auch über die Frage des Nachweises sprechen. Der Gesetzentwurf sieht die Pflicht zur Beibringung eines ärztlichen Attests vor. Ich glaube, dass wir darüber noch mal sprechen müssen.
Ich glaube, dass wir darüber sprechen müssen, ob die Beibringung eines Attests nicht irgendwie auch belastend sein kann in Situationen, wo Menschen gerade ihre eigene Identität irgendwie untersuchen müssen. Vielleicht ist die Beratungslösung oder die Glaubhaftmachung, wie in vielen anderen Bereichen des Personenstandswesens übrigens auch, eine Lösung, die zu einer befriedenden Situation beitragen kann. Darüber sollten wir reden.