Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der dünne Antrag der AfD und auch die Rede des Kollegen Schlund lassen mich als Gesundheitspolitikerin und als Medizinerin etwas ratlos zurück. So viele Fehler und Ungereimtheiten in einem so kurzen Text sind wirklich bemerkenswert.
Es geht schon in der Überschrift los. „Aussetzung der Budgetierung für Ärzte“ heißt es dort. Am Ende fordern Sie die Bundesregierung aber auf, die Budgetierung abzuschaffen. Also was jetzt: aussetzen oder abschaffen? Weiter schreiben Sie von einer Einschränkung der freien Berufsausübung zulasten der Patienten. Eine solche gibt es natürlich nicht; denn sie wäre im Übrigen auch verfassungswidrig.
Was mich wirklich richtig ärgert, ist die unsinnige Behauptung, dass es eine „ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes“ gebe. Wollen Sie damit wirklich ernsthaft behaupten, dass Ärztinnen und Ärzte den Patienten medizinisch notwendige Leistungen und Therapien vorenthalten, weil sie zu teuer sind?
Damit unterstellen Sie den Ärzten in Deutschland flächendeckend
Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten, gegen Sozialrecht, gegen Berufsrecht und auch gegen das Strafrecht.
Ich bin selber Ärztin, und ich verwahre mich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen gegen solche ungeheuerliche Unterstellungen.
Um Ihrem Antrag etwas Substanz zu verleihen, beziehen Sie sich auf eine Studie der Hamburger Uni, in der die Gesundheitsökonomen nachgewiesen haben, dass in den letzten Wochen des Quartals eine reduzierte Sprechstunde angeboten wird. Aber wenn Sie schon aus der Studie zitieren, dann lesen Sie sie bitte vollständig. Die Kollegin hat es getan; denn Sie hat es richtig wiedergegeben. Da ist nämlich zu lesen, dass es sich um eine Verschiebung von Routineuntersuchungen in das nächste Quartal handelt und nicht um die Verschiebung oder Abweisung von Patienten mit dringlichem Behandlungs- und Therapiebedarf. Das ist natürlich zu kritisieren. Das geht auch mit meinem Verständnis der Berufsethik nicht einher. Aber das gefährdet den Patienten nicht. Das hätten im Übrigen auch Sie erfahren, wenn Sie am Mittwoch bei dem Fachgespräch mit Professor Montgomery im Gesundheitsausschuss anwesend gewesen wären.
Aber Sie machen das, was Sie immer machen, und das, was Sie am besten können: Sie schüren Ängste beim Patienten.
Ihr Antrag wird auch dadurch nicht besser, dass Sie versuchen, eine in regelmäßigen Abständen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgebrachte Forderung zu instrumentalisieren.