Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach so viel Wasser im Wein, lieber Kollege Kai Gehring, bei Ihnen und auch in den Anträgen der anderen Fraktionen, möchte ich zunächst festhalten: Im Zeitraum 2007 bis 2023 wird allein der Bund insgesamt 20,2 Milliarden Euro für den Hochschulpakt bereitgestellt haben, meine Damen und Herren – 20,2 Milliarden Euro!
Wir haben damit den Ländern eine beachtliche Unterstützung geleistet, ohne die es den Hochschulen nicht möglich gewesen wäre, auf die seit Jahren stark ansteigende Zahl von Studienanfängern angemessen zu reagieren. An dieser Stelle gilt den Hochschulen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser Zeit wirklich Beeindruckendes geleistet haben, ein ganz herzliches Dankeschön, meine Damen und Herren.
Wir haben mit dem Hochschulpakt aber nicht nur Hunderttausende Studienplätze finanziert und damit etlichen jungen Menschen – auch Arbeiterkindern, lieber Kai Gehring – ein Studium ermöglicht; Berechnungen gehen von über 900 000 zusätzlichen Studienanfängern im Zeitraum 2007 bis 2015 aus. Wir haben mit dem Beginn der dritten Phase des Paktes im Jahre 2016 verstärkt auf Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung gesetzt, zum Beispiel auf die Senkung der Studienabbrecherquote.
Im Koalitionsvertrag nun haben sich CDU, CSU und SPD zudem darauf verständigt, den Hochschulpakt in Zukunft auf der Grundlage des von uns in der letzten Wahlperiode neu geschaffenen Artikel 91b des Grundgesetzes zu verstetigen und die entsprechenden Kriterien hierfür jeweils für die Laufzeit von sieben Jahren mit den Ländern und den Hochschulen auszuhandeln. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wird den Hochschulen die Möglichkeit eröffnen, die Hochschulpaktmittel für unbefristet beschäftigtes Lehrpersonal einzusetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich also freuen, denn es bestehen Chancen auf neue Dauerstellen. Auch das sei an deine Adresse gerichtet gesagt, lieber Kai Gehring.
Meine Damen und Herren, ich darf es heute nicht versäumen, zu erwähnen, dass es die ureigene Sache der Länder ist, für eine verlässliche, für eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen zu sorgen. Gerne erinnere ich auch heute nochmals an die enorme Entlastung der Länder im Bereich der BAföG-Finanzierung, die allein jährlich 1,2 Milliarden Euro ausmacht und angesichts der wirklich sehr guten Steuereinnahmen auch der Länder viel Raum lässt, verstärkt in die Hochschulen, in eine verlässliche, in eine auskömmliche Grundausstattung zu investieren.
Meine Damen und Herren, natürlich, wir haben eine Schieflage. Der Anteil der Grundausstattung der Hochschulen an der Finanzierung schrumpft vielerorts zusehends, die Drittmittelfinanzierung nimmt zu, wobei viele Drittmittel letztlich Ausdruck einer guten Arbeit an den Hochschulen sind. Man sollte hier nicht das eine gegen das andere ausspielen, was in der Debatte immer wieder passiert.
Gleichwohl hat der Bund in den letzten Jahren ganz im Sinne einer gelebten Kooperationskultur enorm viel in den Hochschulbereich investiert. Es war ja nicht nur der Hochschulpakt nebst Qualitätspakt Lehre. Es war jetzt das Professorinnenprogramm, es war natürlich die Exzellenzinitiative bzw. die Exzellenzstrategie. Hier hat der Bund die Länder massiv unterstützt und damit deutliche Verbesserungen für die Hochschullandschaft, aber vor allem für die Studierenden, für die Forschenden und die Lehrenden erreichen können.