Vielen Dank. Ich wollte ohnehin gleich exemplarische Vorschläge machen. Deshalb bedanke ich mich für die eine zusätzliche Minute.
Ich habe übrigens sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, sowohl bei Ihnen als auch bei Herrn Kaufmann, dass durchaus die Bereitschaft besteht, solche qualitätsorientierten Kriterien zumindest vonseiten Ihrer Fraktionen aufzunehmen. Von der Ministerin haben wir bisher wenig Konkretes gehört.
Insofern freue ich mich sehr auf die Zustimmung von Union und SPD zu unserem Antrag im Ausschuss.
Ich habe es gesagt: Es ist gut, dass Sie die Mittel verstetigen wollen. Anreize für Studienanfänger sind ein Problem. Das gilt aber auch für die Absolventenzahlen. Es ist nicht besser, wenn die Länder am Ende dafür belohnt werden, dass sie die Niveaus der Abschlussprüfungen absenken. Dafür darf es keine finanzielle Belohnung geben.
Zu den messbaren Kriterien: Ich fordere Sie auf – auch konkret die Bildungsministerin –, mit den Ländern individuell Zielvereinbarungen zu schließen, die messbare Qualitätskriterien verankern und allen Beteiligten Planungssicherheit geben.
Nun kommen die versprochenen Beispiele für solche Kriterien, Frau Esdar.
Erstes Beispiel: eine effektive Betreuungsrelation, die deutlich nach oben geht.
Zweites Beispiel: das Anbieten internationaler Studiengänge, beispielsweise eine stärkere Bereitschaft, an den europäischen Hochschulnetzwerken teilzunehmen.
Drittes Beispiel: der Ausbau von digitalen Lehrangeboten, um mehr Zielgruppen erreichen zu können.
Viertes Beispiel: der Anteil der Bildungsaufsteiger, um Bildungserfolg stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
Fünftes Beispiel: die Öffnung der Hochschulen für Module des lebenslangen Lernens.
Sechstes Beispiel: die Förderung studentischer Ausgründungen.
Vergießen wir die vielen Milliarden Euro des Hochschulpakts also nicht länger mit dem Gartenschlauch, sondern schaffen wir einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Qualität und Innovation in der Hochschullehre.
Zweiter Vorschlag. Schaffen Sie bitte mehr Transparenz bezüglich der Verwendung der Mittel. Im Bildungsministerium mangelt es ja sicher nicht an Formularen. Darum geht es mir aber gar nicht. Wie wir von Herrn Kaufmann schon gehört haben, wird der Bund bis 2023 über 20 Milliarden Euro für den Hochschulpakt ausgegeben haben. Sie haben im Ministerium allerdings keinen blassen Schimmer, wo das Geld am Ende landet.
Wir haben vor einigen Wochen nachgefragt, ob und inwiefern auch Fachhochschulen davon profitieren.
Das Ministerium konnte uns keine Antwort geben.
Auf die Nachfrage, ob und inwiefern auch private Hochschulen davon profitieren, und, wenn ja, in welchen Bundesländern, gab es ebenfalls keine Antwort des Ministeriums. Dabei wissen wir doch, wie gerne viele Bundesländer die Studienanfängerzahlen der privaten Hochschulen nehmen, um sie dem Bund in Rechnung zu stellen, und dann keinen müden Cent davon weiterleiten. Auch das kann es nicht sein.
Bei der Verlängerung und Neuauflage des Hochschulpakts müssen wir also dafür sorgen, dass die Mittel des Bundes nicht die Investitionen der Länder in Hochschulbildung ersetzen, sondern dass sie effektiv ankommen – für eine bessere Lehre, und zwar an allen Hochschulen.
Dritter Vorschlag. Sorgen Sie bitte endlich für eine Reform des Hochschulzulassungsrechts. Das Wort „Kapazitätsverordnung“ kann ja kaum noch jemand hören. Sehr vereinfacht gesagt, geht es dabei darum, dass am Anfang eines Jahres für jeden Studiengang berechnet wird, wie viel Lehrkapazität ein Student in diesem Studiengang im Laufe seines Studiums verbraucht. Dieser sogenannte Curricularnormwert kann in betreuungsintensiven Studiengängen, beispielsweise der Medizin, eher höher sein und in anderen Studiengängen – BWL, Philosophie sind hier als Beispiele zu nennen – etwas niedriger liegen. Parallel dazu berechnen die Hochschulen die theoretisch verfügbare Lehrkapazität für diese Studiengänge. Rechtlich haben die Hochschulen dann keine andere Chance, als so lange neue Studierende aufzunehmen, bis diese Lehrkapazität vollends ausgereizt ist.
Worin liegen da die Probleme?
Erstens. Diese Curricularnormwerte stammen zum allergrößten Teil noch aus den 70er-Jahren – einer Zeit, in der wir in großen Massenuniversitäten gedacht haben, und einer Zeit, seit der sich alle Studiengänge in Inhalt und Form massiv verändert haben.
Zweitens. Auch die Auswirkungen des Bologna-Prozesses, die Umstellung auf Bachelor und Master, sind noch nicht ordentlich in diesem System verankert.
Drittens. Die Lehrkapazität wird auf Basis der theoretisch verfügbaren Stellen und nicht auf Basis der tatsächlich besetzten Stellen der Hochschulen berechnet. Dabei wissen wir doch alle, wie lange Berufungsverfahren an den Hochschulen dauern können.
Viertens. Auch dieses System stellt ausschließlich auf Vollzeitpräsenz und mehrjährige Studiengänge ab. Es besteht keine Chance, darüber eine Anerkennung beispielsweise für Onlinemodule – neue Onlinekurse, MOOCs, wie sie in den USA längst selbstverständlich sind – zu schaffen.
Fünftens. Das größte Problem von allen ist, dass Sie als Hochschule in diesem rechtlichen Rahmen gar keine Chance haben, zusätzliches Geld für eine bessere Betreuungsrelation in den Studiengängen auszugeben.
Frau Ministerin bzw. anwesender Herr Staatssekretär, mir ist bewusst, dass eine solche Reform sicher keine einfache Aufgabe ist. Wenn Sie einfache Aufgaben hätten, bräuchten wir keine Ministerin. Warten Sie also bitte nicht länger mit einer solchen Reform ab, und kapitulieren Sie nicht vor dem Status quo, sondern gehen Sie diese große Aufgabe endlich gemeinsam mit den Ländern an.
Erlauben Sie mir eine letzte grundsätzliche Bemerkung zur Rolle von Parlament und Regierung. Sie verhandeln zurzeit mit den Ländern ein milliardenschweres Paket, das den Bund auf Jahre hinaus verpflichten wird. Anschließend erwarten Sie von uns im Deutschen Bundestag, dass wir diese Vereinbarung akzeptieren und in Haushaltsberatungen entsprechend finanziell unterlegen.
Grüne und Freie Demokraten haben aus der Opposition heraus zahlreiche Fragen zu Ihrer Verhandlungsposition und zum Stand der Verhandlungen gestellt. 34 der 55 Fragen konnten Sie entweder nur unvollständig oder gar nicht beantworten.
Um das einmal klarzustellen: Nicht die Bundesregierung, sondern das Parlament legt die Leitlinien in der Hochschulpolitik fest. Nicht wir sind an Ihre Vorgaben gebunden, sondern umgekehrt. Stellen Sie sich also – richten Sie das bitte der Ministerin aus – endlich der Debatte, und zwar nicht nur mit der eigenen Fraktion, sondern mit dem gesamten Haus. Dann klappt es auch mit der Qualität im Hochschulpakt.