Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Jens Spahn! Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinen Ausführungen zunächst auf unseren eigenen Antrag eingehen, der vorsieht, dass die Krankenversicherungsbeiträge für hauptberuflich Selbstständige fairerweise, Herr Kollege Lauterbach, nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen werden. Bei Ihnen hören die Solidarität und die Fairness bei 1 000 Euro auf, das ist bei uns nicht der Fall.
In der öffentlichen Anhörung wurde deutlich, dass die von Ihnen angestrebte Absenkung für freiwillig GKV-versicherte Selbstständige nicht ausreichend ist. Es war die einhellige Meinung fast aller Experten, dass das höchstens ein erster Schritt sein kann. Wir als FDP-Fraktion wollen keine Trippelschritte, wir wollen keine halben Sachen machen. Lassen Sie uns doch einfach Zeit sparen und gleich unseren Antrag verabschieden
und so eine Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 450 Euro festlegen. Das wäre fair gegenüber allen.
Dann müsste für die Beiträge kein fiktives Einkommen herangezogen werden, sondern sie würden nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet werden. Wir wollen mit unserem Antrag die in Ihrem Gesetz noch vorhandene Ungleichbehandlung und Unfairness beseitigen.
Wen treffen die fiktiven Mindestbeiträge? Es wurde schon angesprochen: Sie betreffen gerade Frauen – auch das haben wir in der Anhörung gehört –, die zum Beispiel aufgrund ihrer familiären Situation nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sein wollen. Sie wollen vielleicht Verwandte pflegen. Sie wollen irgendwelchen anderen Tätigkeiten nachgehen.
Diese Frauen bestrafen Sie. Diese Gründerinnen verdienen aber von Anfang an vielleicht nicht den von Ihnen zwar reduzierten, aber unserer Meinung nach noch viel zu hohen Mindestbeitrag. Daher fordern wir in unserem Antrag, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf 450 Euro abzusenken. Das wäre gerade für diese Gründerinnen eine faire Maßnahme.
Aber an unserem Beitrag wird ja sowohl seitens der Bundesregierung als auch von den Grünen zum Beispiel immer kritisiert: Na ja, Selbstständige, die können ihr Einkommen ja selbst gestalten und sich, wie es immer so schön heißt, arm rechnen. Das ist mal wieder so eine typische Argumentation.
Das verdeutlicht, dass Sie Vorurteile gegenüber Selbstständigen haben und dass Sie auch gar keine Ahnung von Selbstständigen haben; sonst würden Sie so was nämlich gar nicht behaupten.
Selbstverständlich sind Einnahmen nicht gleich Gewinn. Das weiß jeder, der schon mal selbstständig war.
Von den Einnahmen muss man natürlich die Kosten abziehen. Nehmen Sie zum Beispiel einen Blumenhändler, der durch seinen Blumenverkauf 500 Euro Einnahmen hat. Aber das ist doch nicht sein Gewinn! Davon muss man doch die Kosten abziehen, die vorher für seine Investitionen in die Blumen entstanden sind; um mal ein ganz einfaches Beispiel zu nennen.
Meine Damen und Herren, Selbstständige erfahren ja sowieso schon eine Schlechterbehandlung gegenüber Angestellten, abhängig Beschäftigten, da sie zum Beispiel auch Mieteinnahmen und andere Einnahmen verbeitragen müssen. Wenn Sie also wirklich Fairness haben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.
– Ja, natürlich lasse ich diese Zwischenfrage zu. Für die Kollegin Klein-Schmeink bin ich dazu immer gerne bereit. Ich weiß auch schon, was sie fragt.