Kollegin Schauws, würden Sie also den über 2 000 Beratungsstellen, die wir in der Bundesrepublik haben und die eine Frau, die in einem Schwangerschaftskonflikt ist, innerhalb einer Frist von drei Tagen aufsuchen kann, eine ordentliche Beratung absprechen? Es ist ja so: Man baut jetzt hier einen Popanz auf, indem man sagt, die Frauen könnten sich nicht informieren und würden nicht beraten. Es gibt die Pflicht der Beratung. Man bekommt innerhalb von drei Tagen einen Termin. Auch jeder andere Frauenarzt kann beraten. Der einzige Unterschied ist doch nur, dass derjenige, der berät, nicht an der Abtreibung verdienen darf. Und da frage ich Sie, was das mit Beratung zu tun hat. Wenn Sie ins Internet gehen, dann werden Sie auch aufgeklärt, wie eine Abtreibung erfolgen kann. Wo sehen Sie da ein Beratungsdefizit?