Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe antragstellende Fraktion, Sie wollen mit Ihrem Antrag einen nationalen Alleingang durchsetzen. Der ist gerade angesichts der vorliegenden Rechtsprechung nicht möglich. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat hierzu ausführliche Gutachten vorgelegt.
– Ja, genau das wollte ich gerade erklären, Herr Kollege, den Unterschied zwischen dem deutschen – in Anführungszeichen – „Kindergeld“ und dem österreichischen Kindergeld. Da gibt es nämlich einen signifikanten Unterschied.
Beim Kindergeld in Deutschland handelt es sich um eine Steuervergütung im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, die vorrangig in Form des Kinderfreibetrags die Steuerfreistellung eines Einkommensbeitrages in Höhe des Kinderexistenzminimums bei der Besteuerung der Eltern zum Ziel hat. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland grundsätzlich dem Einkommensteuergesetz unterliegt. Wir sprechen zwar von Kindergeld; aber der deutsche Staat kommt damit seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Existenzminimum von Kindern steuerlich freizustellen, nach.
Nun das österreichische Modell: Wenn man einfach sagt: „Wir könnten das Gleiche machen wie Österreich“, dann ist das schlichtweg falsch. Österreich hat ein völlig anderes System. Anders als in Deutschland wird das Kindergeld in Österreich nicht über eine Entlastung bei der Einkommensteuer geregelt. Es gilt vielmehr als Entlastung der zum Unterhalt verpflichteten Personen. Die Familien- und Kinderbeihilfe hat in Österreich die spezielle Funktion, einen Teil der Ausgaben für das Kind zurückzuerstatten. Mittel der Allgemeinheit sollen bei der Erfüllung der Unterhaltspflicht – beispielsweise Kauf von Nahrung, Kleidung, Schulsachen usw. – entlasten. Folglich ist das österreichische Modell auf Deutschland so nicht zu übertragen.
Ja, Sie alle wissen: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat in Neuhardenberg den Beschluss gefasst, dass auch wir die Indexierung des Kindergeldes in Europa wollen. Wir stehen zu diesen Aussagen; aber offenen Auges in eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hineinlaufen, das wollen wir auch nicht.
Deshalb: Eine europäische Lösung ist notwendig. Sie wäre auch machbar; denn vor dem Brexit, als David Cameron mit der Europäischen Union verhandelt hat, hat man ihm diese Indexierung zugesagt. Und da wollen wir auch hin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn nach der Europawahl Manfred Weber EU-Kommissionspräsident wird, dann werden die Karten neu gemischt.
– Also, Herr Kollege Schrodi, wenn Sie glauben, ich träumte von den Weißwürsten,
dann sind Sie schon relativ weit weg von der Realität. Ich habe Ihren Unsinn zum Soli letzte Woche nicht kommentiert. Ich habe auch den Unsinn, den Sie heute gesagt haben – es kann keine europäische Lösung geben –, nicht kommentiert. Aber so einen blöden Zwischenruf muss ich kommentieren.
Es gibt nämlich europäische Lösungen, wenn ich es denn nur will. Das ist der eine Punkt.
Lieber Kollege Schrodi, vielleicht ist Ihnen entgangen, dass Ihr Finanzminister, Olaf Scholz, was ich sehr begrüße, gegenüber der Kommission in Luxemburg die Initiative zur Indexierung des Kindergeldes weiterbetreiben will. Das ist ein kluger Mann auf Ihrer Seite.
Lassen Sie mich vielleicht noch mit einem Mysterium aufräumen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eine Einwanderung in das deutsche Sozialsystem ist das nicht. Das muss man schon ein Stück weit anders sehen. Wir haben bei den Missbrauchsvorwürfen in der letzten Legislaturperiode schon gehandelt. Es geht nicht, dass hier Missbrauch getrieben wird; wir wissen, dass das immer wieder vorkommt. Mit der Einführung der Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer bei der Beantragung von Kindergeld wurde ein großer Schritt nach vorne gemacht. Es wurde auch dadurch ein großer Schritt nach vorne gemacht, dass man das – in Anführungszeichen – „Kindergeld“ nur sechs Monate rückwirkend beantragen kann. Es wurden noch viele andere Dinge gemacht. So einfach, wie man es sich mit dem vorliegenden Antrag macht, kann man es sich also nicht machen. Trotzdem wären auch wir für eine Indexierung des Kindergeldes in Europa. Man muss das nur differenziert und richtig lösen, damit man die Richtigen erwischt.
– Ja, wir machen das, wenn es europarechtskonform ist. Dann werden wir das wieder aufgreifen. Jetzt macht das wenig Sinn. Ihr Antrag ist deshalb heute abzulehnen.
Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Kindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren – Anpassung des Kindergeldes für nicht in Deutschland lebende Kinder von EU-Bürgern an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/4883, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/2999 abzulehnen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion der AfD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und mir ein Signal zu geben, wenn die Plätze an den Urnen besetzt sind. – Alle Plätze sind besetzt. Dann eröffne ich die Abstimmung über die Beschlussempfehlung.
Gibt es Kolleginnen oder Kollegen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wie immer wird Ihnen das Ergebnis bekannt gegeben, sobald es mir vorliegt.1 Ergebnis Seite 6473 D
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die sich an der nächsten Debatte nicht beteiligen wollen, möglichst schnell das Plenum zu verlassen, und die anderen, Platz zu nehmen, damit ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen kann.