Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Und täglich grüßt das Murmeltier“, könnte man meinen. Wir diskutieren jetzt innerhalb von einem halben Jahr zum dritten Mal das Thema Kindergeld-Indexierung. Auch wenn Sie gerade eben ein bisschen den Hobbyjuristen haben heraushängen lassen, Herr Gottschalk,
möchte ich schon gleich zu Beginn darauf hinweisen: Wir können dieses Problem nicht im nationalen Alleingang lösen,
wie Sie hier als AfD es vorschlagen. Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, führen die Bevölkerung hinters Licht, wenn Sie immer wieder so tun, als sei das einfach so möglich.
Aber es heißt ja: Wiederholung ist die Mutter aller Pädagogik. – Also werden wir es heute entsprechend wieder diskutieren, und wir werden Ihnen heute auch wieder sagen, warum das eben nicht so geht.
Es ist vielleicht mal ein ganz guter Anlass, um sich zu fragen: Warum nehmen Sie eigentlich gerade dieses Thema und bringen es hier immer wieder so prominent an? Das ist eigentlich ganz interessant; denn man kann daran wie an einem Lehrstück erklären, wie Sie als AfD-Fraktion hier Politik machen. Also: Sie suchen sich – erstens – ein Thema, bei dem irgendwie Ausländer vorkommen, hier also die Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Kindergeld für EU-Ausländer? Zweitens sollte es bei dem Thema dann als Zutat eine vermeintlich einfache Lösung geben. Sie haben es ja eben auch so dargestellt, dass einem der sogenannte gesunde Menschenverstand doch ganz klar sagt: Wieso soll der Bulgare oder Rumäne, der hier arbeitet, aber dessen Kinder noch in der Heimat wohnen, eigentlich das gleiche Kindergeld bekommen wie der Deutsche, der hier arbeitet, für seine Kinder? – Sie erwecken den Eindruck, dass da auf der einen Seite diejenigen sind, die mit gesundem Menschenverstand Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen, und auf der anderen Seite die Politiker, die sich diesen einfach umzusetzenden Lösungen widersetzen. – So weit, so gut.
Das kennen wir ja von einigen Themen. Aber jetzt kommt ein Weiteres dazu, und jetzt wird es lustig. Denn jeder, der das Thema seriös diskutiert, weiß, dass wir das nur über das europäische Sekundärrecht ändern können. Sie haben auf die „als ob“-Fiktion hingewiesen. Die meisten Europarechtler interpretieren es genau andersrum, als Sie es machen. Also: Nicht der Deutsche Bundestag, sondern das Europäische Parlament ist hier am Zug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau dort wurde darüber diskutiert, ob die Verordnung 883/2004 geändert werden soll. Darin ist nämlich unter anderem der Bezug von Kindergeld geregelt. Jetzt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die große Preisfrage: Wie viele Änderungsanträge hat die AfD im Europäischen Parlament gestellt?
– Richtig: keinen einzigen. – Die „Wirtschaftswoche“ hat in der Überschrift zu ihrem zugehörigen Artikel absolut zu Recht darauf hingewiesen: „Absolut untätig“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, man macht seriöse Politik nicht mit Schaufensteranträgen wie im vergangenen Jahr, auch nicht mit Schaufenstergesetzen wie jetzt hier, sondern mit Änderungsanträgen dort, wo es dann auch entschieden wird, und das ist das Europäische Parlament.