Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes gehen wir weiter einen erfolgreichen Weg. Den Systemwechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung im Bundesfernstraßenbau hat unser ehemaliger Verkehrsminister Alexander Dobrindt auf den Weg gebracht. Er hat dafür den Grundstein gelegt. Dafür einen herzlichen Dank! Ich danke auch dem jetzigen Minister Andreas Scheuer, der diesen erfolgreichen Weg ebenso erfolgreich weiterführt.
Mit der Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 auf Grundlage des neuen Wegekostengutachtens setzen wir auch ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um: Die Maut wird für alle Lkw ab 7,5 Tonnen auf alle Bundesfernstraßen ausgeweitet, und, was entscheidend ist, es gelten auf allen Bundesstraßen und -autobahnen die gleichen Mautsätze. Das ist gerade für den ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung.
Künftig stehen jährlich rund 7,2 Milliarden Euro Mauteinnahmen für die Verkehrsinfrastruktur in unserem Land zur Verfügung. Die dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Verkehrswegenetz in Deutschland sind somit für die Zukunft finanziell abgesichert;
denn nur mit einer guten Infrastruktur können der wirtschaftliche Erfolg und die gute Entwicklung unseres Landes auch in Zukunft sichergestellt werden.
Fünf Punkte, meine Damen und Herren, sind für uns besonders wichtig:
Punkt eins. Wie schon gesagt: Gleiche Mautsätze auf allen Bundesstraßen und -autobahnen, das ist vor allem für den ländlichen Raum wichtig.
Punkt zwei. Wir setzen mit dem neuen Bundesfernstraßenmautgesetz zwei Beschlüsse aus der letzten Wahlperiode um. Die Mauthöhe bemisst sich in Zukunft nicht mehr nur nach Achsen, sondern auch nach Gewichtsklassen. Vor allem die leichteren Fahrzeuge zwischen 7,5 und 18 Tonnen werden somit gerechter behandelt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für unser Handwerk.
Punkt drei. Die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge werden von der Maut freigestellt. Dies gilt auch für Leerfahrten.
Das war nicht immer so. Es ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirtschaft. Wir haben die Verbindung zum Güterkraftverkehrsgesetz hergestellt. Für Lohnunternehmen gilt die Regelung „bis 40 km/h“. Auch das ist so in Ordnung.
Punkt vier. Wir werden Elektro-Lkw mit dem neuen Gesetz von der Maut freistellen. Das dient dem Markthochlauf von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen. Wir unterstützen damit eine Schlüsseltechnologie für einen nachhaltigen Verkehr in der Zukunft. Wir haben bereits das Förderprogramm für die Anschaffung von energieeffizienten und CO 2 -armen Fahrzeugen. Auch hier ist eine Unterstützung möglich. Das Programm gilt seit einem Monat, und es wurden bereits Anträge für 148 Fahrzeuge gestellt. Das ist also ein erfolgreicher Weg.
Wir bieten damit unseren Transportunternehmern einen wichtigen Anreiz, zur Schonung unserer Umwelt beizutragen.
Der fünfte Punkt – auch der wurde schon angesprochen –: Wir befreien Lkw mit Erdgasantrieb zunächst für zwei Jahre von der Maut. Die Anschaffung dieser Fahrzeuge wird ebenfalls über ein Förderprogramm unterstützt. Mit der Befreiung von der Maut wird noch ein zusätzlicher Anreiz zum Kauf energieeffizienter erdgasbetriebener Lkw auf den Weg gebracht.
Wir brauchen aber auch, meine Damen und Herren, ein flächendeckendes Tankstellensystem in Deutschland, und das ist das Entscheidende. Was hilft es uns, wenn wir für zwei Jahre von der Maut freistellen, aber keine Tankstellen haben?
Deshalb fordere ich die Wirtschaft auf, schnell Tankstellen in Deutschland auf den Weg zu bringen. Ich bin mir sicher: Nach dem Henne-Ei-Prinzip erleichtert eine verstärkte Nachfrage nach LNG, nach Gas, sicherlich auch die Entscheidung, in LNG-Terminals und -Tankstellen zu investieren.
All diese Punkte, meine Damen und Herren – ich bin gleich fertig, Herr Präsident –,
verdeutlichen, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur leisten. Selbstverständlich werden auch in Zukunft Anpassungen des Gesetzes notwendig sein; wir müssen das überprüfen. So wird zum Beispiel in den nächsten Jahren die Freistellung von der Mautpflicht eventuell für Fahrzeuge der Abfallwirtschaft beobachtet werden. Grundsätzlich sollten Befreiungen von der Zahlung der Maut aber Ausnahmen bleiben;
denn wer die Straße nutzt, soll entsprechend seiner Nutzung dafür zahlen. Diesen Grundsatz setzen wir mit dem neuen Bundesfernstraßenmautgesetz konsequent um, und diese Umsetzung, meine Damen und Herren, ist ein voller Erfolg.
Danke den Berichterstattern und den Verantwortlichen für die schnelle und vor allem gut abgestimmte Beratung dieses Gesetzes! Vielen Dank und alles Gute der Maut in Deutschland!
und ich schließe die Aussprache.
Wir kommen unter dem Tagesordnungspunkt 15 a zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5102 (neu), den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/3930 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu gibt es zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke. Über die stimmen wir zuerst ab.
Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 19/5110? – Die Linke. Sonst noch jemand? – Die Grünen auch. Enthaltungen? – Keine. Gegenstimmen? – AfD, FDP, CDU/CSU und SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann kommen wir zum Änderungsantrag auf Drucksache 19/5111. Wer stimmt dafür? – Die Linke und die Grünen wieder. Wer stimmt dagegen? – Das ist wieder die gleiche Mehrheit wie vorhin: SPD, CDU/CSU, FDP und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind CDU/CSU und SPD. Enthaltungen? – Die Linke. Wer stimmt dagegen? – FDP, Grüne und AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das ist wieder die Koalition. Enthaltungen? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Grüne, FDP, AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Tagesordnungspunkt 15 b. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/4921 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.