Fantastisch; 00.26 Uhr: Meine Damen und Herren, wir treffen uns hier zur Geisterstunde, um über das europäische Maßnahmenpaket für saubere Luft zu debattieren.
Bislang wurden in manchen Teilen nur Grenzwerte auf nationaler Ebene festgesetzt. Dass wir in Europa jetzt auch für diese Anlagen flächendeckend Grenzwerte für Luftschadstoffe festlegen, ist gut. Es ist gut für die Menschen in Europa, und es ist gut, einheitliche Standards für die Industrie zu schaffen. Faire und einheitliche Umweltstandards bedeuten nämlich auch faire und gleiche Rahmenbedingungen für die Industrie in Deutschland, und wenn wir das mit dem Luftschutz verbinden können, ist das eine Maßnahme, die grundsätzlich zu unterstützen ist.
Die Verordnung basiert auf der sogenannten MCP-Richtlinie. In dieser Richtlinie werden zunächst einmal der Rahmen und Mindeststandards festgelegt. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass im Rahmen des Sevilla-Verfahrens neue Grenzwerte festgelegt werden und dass sich unsere Industrie an diese neuen Grenzwerte irgendwann auch wird anpassen müssen.
Unser Kritikpunkt an der Verordnung betrifft den Sachverhalt, dass wir in vorauseilendem Gehorsam in manchen Bereichen jetzt schon strengere Standards festlegen, die über das, was die EU im Moment verordnet, und über das, was wir aktuell haben, hinausgehen.
Das wiederum verfehlt ein Stück weit das Ziel der einheitlichen Umweltstandards.
Begründet wird das damit, dass unsere Unternehmen Investitionssicherheit bekommen. Da das Verfahren auf europäischer Ebene aber transparent ist, braucht die Politik den Unternehmen nicht zu sagen, wie sie Investitionssicherheit bekommen können, sondern das können die schon ganz gut selber herausfinden. Wir müssen transparente Verfahren haben; dann kann sich die Industrie auch unseren Standards – auch den Luftschutzstandards – anpassen.
Die Verordnung geht aber auch in anderen Bereichen über die Eins-zu-eins-Umsetzung, wie sie ja eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart ist, hinaus: Sie sieht kürzere Umsetzungsfristen vor, und sie enthält unbestimmte Definitionen, die dazu führen, dass manche Anlagen da mit hineingenommen werden, die da vielleicht nicht unbedingt hineingehören. Die Anwendung des Standes der Technik – was zusätzlich kommt – kann darüber hinaus im Zweifelsfall zu Doppelstrukturen führen, nämlich dadurch, dass wir auf europäischer Ebene über die Sevilla-Verfahren einen Stand der Technik und national einen parallelen Stand der Technik festlegen. Das sind Abweichungen, die wir in dieser Form nicht unterstützen wollen.
Wir sind aber trotzdem eine konstruktive Opposition, und es gibt ja auch gute Bereiche in der Verordnung. Einer der positiven Bereiche ist, dass wir verschiedene Verordnungen zusammenführen und mit der 44. BImSchV eine Verordnung für alle großen, mittleren und kleineren Feuerungsanlagen machen. Das ist eine Vereinfachung im Verfahren, und das ist durchaus begrüßenswert.
Allerdings haben wir die Befürchtung, dass die negativen Seiten die positiven Aspekte ein Stück weit überschatten.
In der Gesamtschau: Positiv ist das Ziel, die Luft in Europa – nicht nur in Deutschland – einheitlich zu verbessern, positiv ist das Ziel, einheitliche Standards und damit bessere, faire Wettbewerbschancen für alle in Europa zu schaffen, und positiv ist auch die Zusammenfassung in einem Regelwerk. Es gibt jedoch zwei große und einen kleinen Fehler in der Umsetzung, Maßnahmen, die wir mangelhaft finden. In der Gesamtschau können wir den vorgelegten Gesetzentwurf trotz der positiven Eigenschaften leider doch nicht befürworten.