Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich diesen Gesetzentwurf mit seinen zahlreichen Vorschlägen zur Änderung der verschiedensten Materien – vom Grundgesetz bis zum Staatsangehörigkeitsgesetz – durchliest, denkt man, man hat es mit einem besonders sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzentwurf zu tun.
Aber am Ende kommt man zu dem Ergebnis: Strafrecht und Strafprozessrecht sind juristische Uhrmacherarbeit. Sie arbeiten nur mit der Kettensäge.
Entfall der Revisionsverfahren, Zulassung nach Belieben des Gerichts, Beweiserhebung – einer der Grundrechtsansprüche eines Angeklagten – nach dem Ermessen des Gerichts, Wegfall des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden und Freiheitsstrafe von über einem Jahr grundsätzlich erst einmal ohne Aussetzung zur Bewährung – das alles wird mal eben schnell geregelt. Das sind aber Projekte, von denen jedes für sich eine langwierige Evaluierung und Evidenzerhebung erfordern würde. Was die Freiheitsstrafe von über einem Jahr grundsätzlich ohne Bewährung angeht, frage ich Sie: Haben Sie einmal an die Anzahl der Haftplätze gedacht, die Sie dafür brauchen?
Haben Sie einmal nachgesehen, wo es die gibt? Haben Sie vielleicht einmal mit den Ländern gesprochen, in welchen Zeiten die dafür erforderlichen Gefängnisse gebaut werden können?
Natürlich nicht, meine Damen und Herren. Das ist ein Musterbeispiel für einen Gesetzentwurf fürs Schaufenster, aber nicht für den Gebrauch.
Sie regeln ein Sonderstrafrecht, nämlich ein Sonderstrafrecht für Ausländer.
Die Folgen der Tat sind andere als bei anderen. Sie knüpfen ausschließlich an den Umstand an, dass der Betroffene ein Ausländer ist. Das bezeichnet man als Sonderstrafrecht.
Das ist aus gutem Grund in Anbetracht der Erfahrungen in Deutschland unzulässig.
Sie sehen – nicht als strafrechtliche Sanktion, sondern als staatsangehörigkeitsrechtliche Folgesanktion – sogar die Ausbürgerung von Menschen vor, selbst wenn diese staatenlos werden, was Sie sogar erkannt haben. Denn Satz 2 von § 25a des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll nach Ihrem Vorschlag bestimmen:
Dem
– dem Verlust der Staatsangehörigkeit –
steht nicht entgegen, dass er dadurch staatenlos wird.
Wir haben mindestens fünf verbindliche völkerrechtliche Abkommen, die genau das untersagen. So bestimmt Artikel 8 des EU-Abkommens über die Staatsangehörigkeit:
Ein Vertragsstaat darf keiner Person seine Staatsangehörigkeit entziehen, wenn sie dadurch staatenlos wird.
Das scheint Sie nicht zu interessieren.
Sie, die Sie hier antreten, um angeblich Recht und Ordnung zu verteidigen, stürzen sich sehenden Auges in einen Verstoß gegen etliche völkerrechtliche Verträge.
Eines nehme ich Ihnen besonders übel, und zwar die folgende geplante Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz:
Entstammt der Ausländer einer Familie, die in besonderer Weise kriminell auffällig geworden ist, so darf die Einbürgerung nur erfolgen, wenn hierdurch entstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit … auszuschließen sind.
Satz 2 soll lauten:
Der Bundesminister des Inneren wird ermächtigt, eine Liste der kriminell besonders auffälligen Familien zu führen.
Eine solche Liste ist die Wiederauferstehung der Sippenhaft, meine Damen und Herren.
Wer kommt dort hinein? Das sagen Sie nicht. Sie sprechen von „Familie“. Wie weit ist das gefasst? Das sagen Sie nicht. Was ist „in besonderer Weise kriminell auffällig“?
Ich denke da nicht nur an Araber-Clans, sondern zum Beispiel auch an Familien aus Österreich, von denen etliche Familienangehörige im Zusammenhang mit dem gewerbsmäßigen Betrug beim Verkauf von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen aufgefallen sind. Auch das würde ich als „in besonderer Weise kriminell“ bezeichnen, meine Damen und Herren.
Die familienbezogene Erfassung von Straftätern gab es zuletzt im Dritten Reich. Dafür wurden vom Reichssicherheitshauptamt sogenannte Sippschaftsbögen geführt.
Wollen Sie die als Muster wieder vorlegen?
Sie könnten es dadurch sehr einfach haben und Ihr Ziel eines kurzen Prozesses deutlich schneller erreichen.
Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht zustimmen.