Erst einmal brauchen wir dazu eine genauere Datenlage. Dieser Bericht ist die Grundlage dafür, um an bestimmten Stellen genauer nachzuhaken, wo Verbesserungsbedarf besteht. Wir haben allerdings von vornherein eine soziale Komponente eingebaut: Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens; aber je niedriger das Einkommen vorher war, umso höher wird der Prozentsatz des Elterngeldes. Er kann sich, wie gesagt, auf bis zu 100 Prozent erhöhen. Ob man an die Staffelungen möglicherweise anders herangehen muss, müsste eine weitere Befragung ergeben.
Wenn man sich qualitative Studien dazu ansieht und sich fragt: „Warum nehmen manche Menschen Leistungen nicht in Anspruch?“, dann ist das Ergebnis manchmal sehr überraschend. Als Beispiel kann ich nennen: Im Hinblick auf Alleinerziehende haben wir uns gefragt, ob sie von dem Bezug des Elterngeldes Plus deswegen abgehalten werden, weil sie dann 25 Stunden arbeiten müssen. Aber die Befragung hat ergeben, dass dies nicht der Punkt ist, der sie davon abhält, was man ja vielleicht meinen könnte. Als nächsten Schritt brauchen wir also eine weitere Evaluation der Gründe.