Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hat man ja schon das Gefühl, um mit Karl Valentin zu sprechen: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ So wird heute für alles eine Lösung geboten, aber auch das Gegenteil davon. Heute überbieten sich ja FDP und Grüne mit eilig geschriebenen Anträgen im Wettbewerb um die Sorge um Investitionen in Deutschland und zugleich um den Bestand deutscher Hightechfirmen, schlagen aber völlig unterschiedliche Lösungen vor.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP und den Grünen, ich darf zu Ihrer aller Beruhigung feststellen: Ihre Zukunftsangst ist in beide Richtungen völlig unbegründet.
Die Attraktivität Deutschlands für ausländisches Kapital hängt nicht in erster Linie von Eingriffsschwellen oder Meldepflichten ab, sondern von den hervorragenden innovativen Mitarbeitern in meist kleinen und mittelständischen Hightechfirmen und vor allem von einem hohen Bildungsstandard in unserem Land. Allein im letzten Jahr gab es rund 70 Prüfverfahren nach der Außenwirtschaftsverordnung, davon rund die Hälfte China betreffend. Zwischen 2015 und heute verzeichnen wir ein Ansteigen des ausländischen Investitionsvolumens von 500 Millionen auf aktuell 10 Milliarden Euro. Bundesbankpräsident Weidmann aber weist uns darauf hin, dass deutsche Investitionen in China immer noch 16-mal höher sind als umgekehrt.
Zur Sache selbst: Der Bundesrat hat am 27. April 2018 eine Entschließung verabschiedet, nach der die Bundesregierung die sogenannte Eingriffsschwelle des § 56 der Außenwirtschaftsverordnung absenken möge. Die Bundesregierung bereitet deshalb Überlegungen vor, die erstmals im Wirtschaftsausschuss am 26. September 2018 angesprochen wurden. Eine endgültige Festlegung über den Umfang und die konkrete Ausgestaltung von Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung gibt es aber noch nicht. Wir debattieren heute also quasi ins Blaue, allein auf der Grundlage von einem, wie Sie von der FDP so schön schreiben, „Wunsch des Bundesrates“. Andere Initiativen, wie zum Beispiel eine EU-weite Verordnung, sind ebenfalls in Entstehung. Das sollten die Grünen, die jetzt gerade das Gegenteil behauptet haben, vielleicht einmal nachlesen.
Deutschland, Italien und Frankreich sind schon im Februar 2017 mit der Bitte an die Europäische Kommission herangetreten, sich zeitnah mit der Frage staatlich gelenkter strategischer Direktinvestitionen von unionsfremden Investoren in europäischen Hochtechnologieunternehmen zu beschäftigen, mit dem Ziel, die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Kontext unionsfremder Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologieunternehmen zu stärken. Die Europäische Kommission hat dazu am 14. September 2017 einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt, der jetzt das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Ein Abschluss des Verfahrens soll noch in diesem Jahr stattfinden. Interessant ist eine Regelung auf EU-Ebene vor allem auch deshalb, weil damit Umgehungen durch Schachtelinvestitionen über EU-Mitgliedsländer zu verhindern wären.
Lassen Sie mich aber noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Eine Prüfung nach AWV dient der Beantwortung der Frage, ob von solchen Investitionen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder für wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nach der Außenwirtschaftsverordnung ausgeht.
Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 14. Juli 2017 hat sichergestellt, dass für die Durchführung der Prüfungen ein angemessener zeitlicher Rahmen zur Verfügung steht, dass Übernahmen kritischer Infrastrukturen und bestimmter Schlüsseltechnologien beim BMWI angemeldet werden müssen und dass das Prüfverfahren nicht durch missbräuchliche gesellschaftsrechtliche Gestaltungen ausgehebelt werden kann. Die Bundesregierung prüft deshalb jetzt die vom Bundesrat angeregte Absenkung der Prüfeintrittsschwelle.
Grundsätzlich gilt: Wir müssen offen bleiben für Investitionen in Deutschland durch ausländische Firmen. Deutschland steht als offene Volkswirtschaft für die Freiheit der Wirtschaft, für eine offene Welthandelsordnung, allerdings auch auf Basis der Gegenseitigkeit in Form deutscher Kapitalbeteiligungen im Ausland.
Wir werden das Absenken des Schwellenwertes genau abwägen und eng definieren müssen, welche Bereiche darunterfallen. Dies alles ist ein noch offener Entscheidungsprozess. Ich sage an dieser Stelle für meine Person: Ich betrachte eine Absenkung differenziert. Dies ist aus meiner Sicht kein alleiniger Heilsweg; denn sie wirft weitere Fragen auf, zum Beispiel nach den Eigentumsrechten der Firmeninhaber und der zusätzlichen Bürokratie und Handhabbarkeit.
Trotzdem haben wir von der CDU/CSU auch große Sympathien für die Aufforderung des Bundesrates.
Noch ein Wort zu China. Es müssen Asymmetrien im chinesischen Marktzugang konsequent abgebaut werden. Es darf keine selektive, sondern es muss eine umfassende Öffnung stattfinden. Gleichbehandlung ausländischer Unternehmen auf dem chinesischen Markt muss gegeben sein. Aber ich halte auch nichts von einer übertriebenen Angstmacherei und zitiere dazu abschließend Bundesbankpräsident Jens Weidmann, der laut Reuters am 20. September 2018 sagte:
Ich meine, wir sollten hier mit Augenmaß vorgehen und uns vor einem Investitionsprotektionismus hüten ... Statt chinesischen Investoren mit besonderen Maßnahmen zu begegnen, wäre es ... besser,
– so Weidmann –
auf die Entwicklung angemessener multilateraler Regeln und auf gegenseitige Gleichbehandlung im Marktzugang hinzuwirken.
Deshalb: Statt der heutigen Schnellschüsse von FDP und Grünen sollten wir also eine gründliche, umfassende Diskussion zu diesen Fragen führen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/4216 und 19/5565 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich meine dringliche Bitte an die Geschäftsführer der Fraktionen wiederholen, sich über den heutigen Ablauf der Tagesordnung noch einmal Gedanken zu machen. Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, dass wir 3 Uhr morgen früh ansteuern.
Bitte tun Sie sich und uns einen Gefallen: Versuchen Sie, gerade im Hinblick auf den morgigen Tag, die Tagesordnung, was die Reden angeht, etwas zu straffen.