Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon heute Morgen als Koalition sehr viele Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Das Rentenpaket haben wir beschlossen. Wir haben das Teilhabechancengesetz beschlossen, mit dem wir etwas für Langzeitarbeitslose tun. Und wir tun jetzt etwas beim Thema Planungsbeschleunigung.
Die Koalition ist handlungsfähig; wir tun etwas für die Bürger. Wir Bundestagsabgeordnete der Koalitionsfraktionen machen Sacharbeit, und das seit Monaten.
Es ist hier im Haus unstrittig – das sehen alle Parteien so –, dass die Planung, die Genehmigung und der Bau von großen Infrastrukturmaßnahmen viel zu lange dauern. Das Gesetz, das wir jetzt vorgelegt haben, ist ein erster wichtiger Schritt. Mit dieser Koalition werden weitere folgen. Seien Sie gewiss, Herr Holm: Diese Koalition wird nicht nur den ersten Schritt gehen, sondern sie wird noch ganz, ganz viele Schritte gehen.
Da die Koalitionsfraktionen ja auch das von unserem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Peter Struck formulierte Struck’sche Gesetz berücksichtigen,
dass nämlich kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht worden ist, haben wir das in diesem Fall auch umgesetzt. Wir als SPD haben unsere parlamentarische Verantwortung wahrgenommen und haben diesen Gesetzentwurf noch erheblich verbessert.
Wir haben den Entwurf geprüft. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, Kontakte zu verschiedenen Bürgerinitiativen gehabt und Schwachstellen erkannt.
An zwei zentralen Punkten, haben wir gesagt, muss dieser Gesetzentwurf noch verbessert werden.
– Mindestens. – Der erste Punkt ist: Das schnellere Planen und die Bürgerbeteiligung dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Konsens bedeutet schnelle Planung. Es muss mit den Menschen geplant werden.
Ich will ein paar Punkte nennen, die wir als Änderung eingebracht haben. Zum einen ermöglicht das Gesetz nun die vorläufige Anordnung bei Bau oder Änderung von Straßen und Schienenwegen. Bei den Bundeswasserstraßen besteht diese Möglichkeit bereits. Wir haben festgestellt, dass das positiv ist. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war das ursprünglich zwar vorgesehen. Es war allerdings so vorgesehen, dass der Rückbau von Teilmaßnahmen nicht möglich gewesen wäre. Wir haben durchgesetzt, dass jetzt nur vorläufige Maßnahmen umgesetzt werden können, die reversibel sind. Das heißt, es wird zum Beispiel keine Rodungen geben. Vielmehr werden zuerst Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Auch Munitionsfunde werden zuerst entsorgt. Das haben wir in diesem Gesetz berücksichtigt.
– Auch der Denkmalschutz ist ein wichtiger Punkt, der berücksichtigt worden ist. Ich glaube, dass auch das bei der vorläufigen Anordnung berücksichtigt werden muss. Es muss ja im öffentlichen Interesse sein.
Der zweite Punkt. Wir ermöglichen, dass unter bestimmten Bedingungen neue Verkehrsprognosen unberücksichtigt bleiben. Das Ziel ist es, nachträgliche Umplanungen zu vermeiden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah zunächst einmal vor, dass sie lediglich ab einer Lärmzunahme von 3 Dezibel unberücksichtigt bleiben. Hieran gab es viel Kritik der Bürgerinitiativen, und diesen Punkt, diese Schwachstelle haben wir im Gesetzentwurf beseitigt. Denn aus unserer Sicht als SPD-Bundestagsfraktion ist Lärmschutz Gesundheitsschutz und Menschenschutz. Insofern ist das für uns wichtig.
Wir wollen, dass die Menschen ein Recht auf Lärmschutz haben. Deswegen haben wir die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung in den Gesetzentwurf hineingeschrieben und festgelegt, dass ab 60 Dezibel in der Nacht und ab 70 Dezibel am Tag Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn es um weniger als 3 Dezibel geht, dann verweisen wir auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und werden dadurch auch die Möglichkeit haben, bei Kindergärten und Altenheimen Lärmschutz zu ermöglichen.
Auch wenn die Lärmschutzverordnung sagt, dass dieser Wert erstmalig überschritten wird, wird es Lärmschutz geben.
Ein weiterer Punkt, den wir im Gesetzentwurf vorgesehen haben: Falls es so sein sollte, dass die Verkehrsprognose sinken würde – auch das gibt es in Deutschland – und der Lärmschutz nicht mehr so nötig sein sollte, wie es ursprünglich angenommen worden ist, dann gibt es keine Verschlechterung. Das kann unter anderem bei der Rheintalbahn so sein. Die Menschen müssen sich auf das verlassen können, was wir im Bürgerverfahren beschlossen haben.
Ein weiterer Punkt ist: Wir brauchen eine Verkehrswende. Es ist notwendig, dass mehr Menschen im individuellen Verkehr auf die Schiene setzen. Dazu haben wir wichtige Baumaßnahmen im Bereich der Schiene in den Gesetzentwurf hineingeschrieben, für die die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Wir haben auch festgelegt, dass das Eisenbahn-Bundesamt die zentrale Behörde sein wird, die die Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren durchführen soll.
Das ist besonders gut, weil wir diesbezüglich einiges vorhaben. Ich will allerdings sagen: Wenn das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, werden wir noch ein paar weitere Maßnahmen ergreifen müssen. Das heißt, das Eisenbahn-Bundesamt braucht Personal. Ich hoffe sehr, dass die Bundesländer dann das Geld, das durch die Einsparungen beim Personal frei wird, auch in die Infrastruktur stecken und dass sie die Mitarbeiter schulen, die für ihren Infrastrukturbereich zuständig sind.
– Das Bundesverwaltungsgericht muss sicherlich auch besser ausgestattet werden. Ich hoffe, dass die Haushälter sowohl beim EBA als auch beim Bundesverwaltungsgericht – heute ist ja die Nacht der Haushälter – noch einiges drauflegen werden.
– Ich rechne da auch mit grüner Unterstützung. Vielleicht werden Union und FDP das auch unterstützen. Die ganz rechte Seite wird das wahrscheinlich nicht unterstützen; aber das ist ja nicht anders zu erwarten.
Insgesamt ist dieser Entwurf richtig, und ich freue mich ganz besonders, dass wir es im Ausschuss noch geschafft haben, einen Entschließungsantrag vorzulegen, der auch die Zustimmung der Grünenfraktion gefunden hat. Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung. Wir wollen das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren zusammenführen. Wir wollen Klagefristen. So kann das Bundesverwaltungsgericht reagieren und auch etwas mit den Stellen machen. Ich hoffe, dass wir als Koalition an dieser Frage weiter arbeiten werden.
Herzlichen Dank.