Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick kommt das, was Die Linke hier beantragt, im Wohlfühlgewand daher. Sie erinnern an 100 Jahre Frauenwahlrecht und schreiben von wertschätzendem Umgang mit Frauen. Hinter der harmlosen Tarnung verbirgt sich dann aber die Forderung nach – ich zitiere – einer „gesetzlichen Regelung zur Steigerung des Frauenanteils“ im Deutschen Bundestag, oder deutlicher: nach einer Frauenquote für unser Haus. Sie wollen das Wahlrecht ändern, weil Sie finden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger nicht richtig wählen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Linksfraktion, offenbar muss ich Sie erinnern: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz –, also nicht von uns oder von Ihnen hier, sondern vom Volke.
Mit einer Quote würden wir dem Volk einen Teil seiner Souveränität nehmen und ein bestimmtes Wahlergebnis erzwingen. Wir dürfen uns aber doch nicht ernsthaft aufschwingen, klüger sein zu wollen als unser Volk.
Ich erinnere weiter: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Gleiche Wahlen – das ist genau das, wofür auch die Mütter unseres Grundgesetzes gekämpft haben. Den historischen Befürwortern des Frauenwahlrechts ging es schon davor darum, allen erwachsenen Menschen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten zu demokratischen Wahlen zu schaffen, und zwar gerade unabhängig vom Geschlecht. Sie werfen diesen ehernen Grundsatz in die Tonne, weil Ihnen der Wähler bisher nicht geschlechtergleich genug entschieden hat, weil Ihnen die Wahlergebnisse nicht gefallen.
Sie wollen verhindern, dass jeder Wähler auch künftig Kandidaten gleich welchen Geschlechts frei auswählen kann. Das wäre ein Rückfall in die Zeit vor 1918.
Um dem Ganzen das Sahnehäubchen aufzusetzen, wollen Sie die Entmachtung unserer Bürgerinnen und Bürger noch mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel der Gleichberechtigung der Geschlechter legitimieren. Zunächst: Gleichberechtigung bedeutet nicht erzwungene Ergebnisgleichheit, sondern gleiche Rechte.
Ich verrate Ihnen etwas: Eine Quote wäre nicht Verfassungsauftrag, sondern ein Verfassungsbruch. Welche Denke steckt nun bei Ihnen dahinter? Sie glauben, dass sich Frauen im Politikbetrieb nicht aus eigener Kraft durchsetzen können. Sie stecken uns wieder einmal in die Opferschublade.
Statt Bevormundung brauchen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch Mandat.
Ich weiß, wovon ich rede. Ich stehe hier um 12 Uhr nachts, spreche zu Ihrem Antrag und hoffe, dass mein knapp 2-jähriger Sohn noch nicht wieder wach geworden ist und nach seiner Mutter fragt. Familienfreundlichere Tagungszeiten für das Parlament erwähnen Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort. Sie schreien nur nach der Quote.
Im Übrigen, die Frage sei mir noch gestattet: Wie weit wollen Sie mit Ihrer Bevormundung des Wählers eigentlich künftig noch gehen? Welche Quoten fallen Ihnen noch ein? Nach Verabschiedung des GroKo-Rentenpakets heute früh könnten wir über eine Quote für Vertreter der jüngeren Generation nachdenken.
Andererseits haben die Jüngeren in den anderen Fraktionen heute auch kein Verantwortungsbewusstsein für jüngere Generationen bewiesen. Haben Sie mal darüber nachgedacht, dass vielleicht das gesamte Denken in Gruppenzugehörigkeitsschubladen von gestern sein könnte?