Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass der Staat oft nicht gut mit dem Geld seiner Bürger umgeht, ist bekannt. Ursula von der Leyens Ministerium sticht da besonders heraus. Da hilft auch ihre gerade gehörte Schönrederei überhaupt nicht.
Der Bundesrechnungshof machte jetzt darauf aufmerksam, dass das BMVg sehr viel Geld für eine externe Möbelberatung ausgab. Buche Dekor oder Birke hell: Das war offenbar eine Frage, die das Bundesministerium der Verteidigung mit seinen 2 730 Beschäftigten nicht aus eigener Kraft beantworten konnte.
So etwas wird von Ihnen bezahlt, sehr geehrte Zuschauer auf den Rängen, und von all denen, die jetzt von ihrer Arbeit nach Hause kommen und ins wohlverdiente Wochenende gehen.
In Ursula von der Leyens Ministerium geht es aber nicht nur um die Verschwendung von Steuergeld, sondern vor allem um die Frage, unter welchen Umständen solche Verträge vergeben wurden. Diese Frage haben Sie eben wieder nicht beantwortet, genauso wie Sie auch nicht beantwortet haben, seit wann Sie von diesen Unregelmäßigkeiten wussten, nämlich nicht erst seit September, sondern mindestens seit März dieses Jahres.
Da hat nämlich der Bundesrechnungshof herausgefunden, dass in über 80 Prozent der geprüften Verträge an externe Auftragnehmer – es geht um Millionensummen – die geltenden Vergabevorschriften nicht eingehalten wurden. Es wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. In 96 Prozent der Fälle fehlte die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das heißt, es wurde nicht ermittelt, ob die Beauftragung eines Unternehmens für die Bundeswehr Sinn macht oder nicht.
Jetzt muss man natürlich fragen, warum diese Gesetze nicht eingehalten wurden. Von der Leyens Ministerium sagte dazu sinngemäß: weil wir diese Beraterfirmen bereits gut kannten und weil wir von der Sinnhaftigkeit des Auftrags stets überzeugt waren. Prüfen und Ausschreiben war deshalb nicht nötig. – Genau an diesem Punkt kommen wir zum Kern der Berateraffäre im Hause von der Leyen; denn hier wurde offensichtlich nicht nur Geld verschwendet, sondern Aufträge wurden rechtswidrig an einen kleinen Kreis von Unternehmensberatern vergeben, vorbei an den Regeln zur Verhinderung der Vetternwirtschaft.
Die Geschichte beginnt schon im August 2014.
Da macht Ministerin von der Leyen eine hochbezahlte Frau der Unternehmensberatung McKinsey zur Staatssekretärin, Frau Suder. Diese fängt sofort an, ihre Branchenkollegen nachzuholen und nach und nach mit Aufträgen zu versorgen. Man kennt sich und vertraut sich. Ausgeschrieben wird da nicht mehr. Da geht alles nach persönlicher Bekanntschaft. Es entwickelt sich im Verteidigungsministerium ein enges Netzwerk.
Da kann man dann lesen, dass McKinsey-Kollegen – wieder McKinsey! – der damaligen Staatssekretärin Katrin Suder – wieder Frau Suder! – schnell zu einer anderen Firma wechselten, um danach im BMVg beraten zu können. Da kann man dann lesen, dass etwa Generalleutnant Erhard Bühler, ehemaliger Leiter der Abteilung Planung, der Patenonkel des Kindes eines dieser Berater ist und sich sehr für diese Firma eingesetzt habe. Da kann man dann auch lesen, dass eine Wirtschaftskanzlei doppelt so hohe Stundensätze in Rechnung stellte und dass das beauftragte Gutachten zur Privatisierung von Panzerwerkstätten aber gar nicht mehr benötigt wurde. Und warum nicht? Weil die Entscheidung offenbar längst getroffen war, persönlich angewiesen durch die damalige Staatssekretärin Katrin Suder – wieder Frau Suder. Vorgestern im Verteidigungsausschuss habe ich Frau von der Leyen gefragt: Können Sie ausschließen, Frau Ministerin, dass es bei der Vergabe von Aufträgen persönliche Vorteilsnahme gab?
Die Antwort lautete: Nein.
Was macht Ministerin von der Leyen nun? Sie tut so, als ob sie mit all dem überhaupt nichts zu tun hat; das haben wir eben wieder gehört. Das sind andere, nachgeordnete Bereiche! Als wenn sie mit all dem nichts zu tun hat! Sie gibt die Aufklärerin in eigener Sache. Aber aufklären und kontrollieren muss das Parlament.
Am Mittwoch lehnten alle anderen Fraktionen den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit der Begründung ab,
der Antrag hätte formale Fehler gehabt. Woran ist Ihnen denn nun gelegen? An Aufklärung oder an Formalitäten?
Wenn Sie Aufklärung wollen, dann stellen Sie einen ordentlichen Antrag, um die Vergabepraxis der millionenschweren Aufträge im Verteidigungsministerium aufzuklären. Die AfD wird sich dann daran beteiligen.
Danke schön.