Ich werde es versuchen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Ich stehe jetzt vor unser aller wohlverdientem Dienstschluss und der Heimreise. Ich bitte um Verständnis und versuche, es so kurz wie möglich zu machen.
Ich erlaube mir, den einen oder anderen einzufangen und von dem Stern herunterzuholen, auf den man sich gerade galaktisch geschossen hat. Ich versuche, kurz zu erläutern, worum es hier eigentlich geht.
Was ist der Sachstand, und was ist überhaupt passiert?
Das ist schnell getan. Ich fasse zusammen: Erstens. Der Bundesrechnungshof prüft routinemäßig einen Sachverhalt in einem Ministerium. Zweitens. Es gibt einen Prüfbericht, in dem unter anderem Mängel im Verwaltungshandeln notiert werden. Drittens. Das Ministerium schlägt Gegenmaßnahmen zur Mängelbeseitigung vor. Viertens. Der Bundesrechnungshof begrüßt die Maßnahmen, hält sie für geeignet und schließt den Prüfungsvorgang ab. Fertig, das war es. Er kündigt an, in einigen Jahren wiederzukommen. Darüber reden wir.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, was die 17 Finanzkontrollbehörden der Republik, genannt Rechnungshöfe, machen. Ich hatte die Freude und Ehre als junger Regierungsdirektor zweieinhalb Jahre am Hessischen Rechnungshof dienen zu dürfen.
Ich leitete eine Prüfungsabteilung, war persönlicher Referent des Präsidenten und Pressesprecher des Landesrechnungshofes in Darmstadt. Wissen Sie, was Ihre Fraktion, die FDP, gemacht hat? Ihnen haben wir zu verdanken, dass wir hier heute Abend noch sitzen – alles gut und recht, sei’s drum.
Ihre Fraktion hat damals im Hessischen Landtag beschlossen, dass die Prüfungsleistungen, die für die Prüfung überörtlicher kommunaler Körperschaften in Hessen erbracht werden, durch Fremdleistungen und Prüfungsgesellschaften ersetzt werden.
Das gilt bis zum heutigen Tage. Ich kann Ihnen ehrlich sagen: Ich fand das damals schon gut.
Aus diesem Grunde verstehe ich gar nicht, warum Sie an der einen Stelle jenes tun und an der anderen Stelle kritisieren. Deshalb gehört das auch hierhin. Ich glaube, ich weiß, wovon ich rede.
Also, noch einmal kurz zusammengefasst: Soweit ich das verstanden habe, steht im Bericht – ich habe einige schreiben dürfen, und in dem einen oder anderen Bericht stehen Sätze, die ich auch hier lesen kann –:
56 Verträge mit einer Summe von rund 94 Millionen Euro sind in der Zeit von 2015 bis 2017 geprüft worden. Es ist Verwaltungshandeln festgestellt worden – notabene: darum geht es. Und was hat das Ministerium getan? Die aufgezeigten Mängel sind größtenteils öffentlich eingeräumt worden – auf der Sitzung am Mittwoch und heute Abend wieder –, und es sind Maßnahmen eingeleitet und ergriffen worden, die Mängel abzustellen. Dazu gehören – ich will es Ihnen noch einmal sagen – erstens eine Dienstvorschrift für die Inanspruchnahme externer Dienstleister, zweitens die schon erwähnte Fachaufsicht und drittens eine zentrale Beschaffungsstelle zur Bündelung aller Beschaffungen. Ja was wollen sie denn noch?
– Sie hätten den Bericht zu Ende lesen müssen,
zitieren Sie nicht immer nur die Dinge, die Ihnen genehm sind, sondern auch die, die der Rechnungshof aufgeschrieben hat.
Der Rechnungshof hat drei Maßnahmen bereits geprüft und uns in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass er sie für geeignet hält. Ich darf zitieren, mit der freundlichen Genehmigung des Herrn Präsidenten: Der Bundesrechnungshof begrüßt, die komplexe Vorschriftenlage zum Einsatz externer Dritter übersichtlicher und transparenter zu gestalten. – Auch das steht da drin. Deshalb kann ich nur sagen: Das Ministerium hat zugesagt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Notwendigkeit dieses Einsatzes von externen Dienstleistern zu reduzieren. Weiter gehende Empfehlungen konnte ich im Bericht nicht erkennen, und sie hält der Rechnungshof derzeit auch für nicht erforderlich. Für den Bundesrechnungshof – so sieht es aus – ist der ganze Vorgang offensichtlich abgeschlossen, nur für die Opposition nicht. Sei’s drum.
Der Ministerin darf ich an dieser Stelle herzlich Dank sagen für die umfangreiche und detaillierte Unterrichtung am Mittwoch und heute und auch für die Einordnung dieses Sachverhaltes, der die durchaus aufgeregte Berichterstattung in der Presse, die von manchen, auch von Ihnen, geschürt wurde, wieder ins rechte Licht rückt.
Auf der Grundlage der Faktenlage kann ich daher feststellen:
Erstens. Die Bundeswehr hat kein Beratungsproblem. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Truppe aktuell steht – wir haben nur einige davon gehört –, erscheint es notwendig, auch weiterhin die Expertise für uns zu verwenden. Gut so, dass Sie das wenigstens im Kern nicht bestreiten.
Zweitens. Das Primat der Politik steht: Dienstleister werden im Auftrag der Politik tätig, bestimmen sie aber nicht. Sie übernehmen auch nicht das Verteidigungsressort; der Anteil lag nur bei 5 Prozent.
Ich schließe. Ich kann nur an FDP und Grüne appellieren, dass wir im Sinne der Bundeswehr unsere Energie auf die wesentlichen Dinge lenken, nämlich die Bundeswehr so auszustatten, dass sie ihre Aufträge, die wir ihr geben, erfüllen kann. Wenn dieses Signal von dem heutigen Abend ausgeht, wäre das ein guter Weg.
Ihnen allen eine gute Heimreise und ein schönes Wochenende.
Danke schön.
Wir sind damit am Schluss der Aktuellen Stunde und damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen ein wirklich erholsames Wochenende und die Beruhigung aller Nerven, die heute angespannt waren.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 20. November 2018, 10 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Sitzungsende: 18.46 Uhr)