Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Einzelplan 07, ist, wie üblich, im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt, geprägt durch einen sehr hohen Anteil an Personal- und Verwaltungsausgaben.
Wie bislang ist er auch in diesem Jahr der kleinste Ressorteinzelplan mit einem Volumen von 895 Millionen Euro. Allerdings weist er mit Erhöhungen von knapp 22 Millionen Euro im parlamentarischen Verfahren die fünfthöchste prozentuale Steigerung aller Einzelpläne auf. Das ist gut angelegtes Geld. Damit unterstreichen wir einmal mehr die Wichtigkeit von Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz.
Besonders betonen möchte ich an dieser Stelle natürlich auch die Einnahmeseite in diesem Einzelplan in Höhe von 580 Millionen Euro. Das entspricht einem Rekorddeckungsgrad von 65 Prozent. Das wird vor allen Dingen – das gehört auch zur Wahrheit dazu – durch die Gebühreneinnahmen beim Deutschen Patent- und Markenamt erreicht.
Was sind die Schwerpunkte, die wir im parlamentarischen Verfahren gesetzt haben? Zunächst – da beziehe ich mich wieder auf das Patent- und Markenamt in München – stärken wir die Innovationskraft Deutschlands und den gewerblichen Rechtsschutz. Deutschland ist bei der Innovationsfähigkeit nach einer aktuellen Studie des Weltwirtschaftsforums nicht zu toppen. Die Bundesrepublik liegt vor den USA und der Schweiz auf Platz eins. Das liegt unter anderem an der Anzahl der hier angemeldeten Patente. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt fast 68 000 Patente neu angemeldet. Das unterstreicht einmal mehr die Relevanz dieser deutschen Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz.
Dort werden Erfindungen geprüft, Patente erteilt, Marken, Gebrauchsmuster und Designs registriert und deren Schutzrechte verwaltet. Dabei nehmen Auskunftsersuche zu bestehenden Schutzrechten einen immer größeren Teil ein. Sie sind mittlerweile selbst ein bedeutender Innovationsfaktor.
Damit Deutschland hier Weltspitze bleibt, ist eine zügige Bearbeitung der Prüfungsverfahren und der Auskunftsersuche zwingend notwendig. Deshalb haben wir mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes im Jahre 2018 für das Jahr 2018 begonnen, einen Weg zu beschreiten, den wir nun im parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2019 abgeschlossen haben. Insgesamt haben wir dem Deutschen Patent- und Markenamt in diesen beiden Jahren über 250 Stellen dazugegeben, alleine 150 neue Patentprüfer. Das schützt geistiges Eigentum, sichert die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und somit auch die Zukunft unserer Volkswirtschaft.
Wichtig für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung sind aber auch – die Frau Ministerin hat das angesprochen – das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat und eine effiziente Justiz. Nach der eben zitierten Studie des Weltwirtschaftsforums sind wir da eben nicht spitze, sondern leider nur im Mittelfeld. Daher haben wir in den Koalitionsvertrag den Pakt für den Rechtsstaat reingeschrieben: für einen handlungsfähigen Staat, für einen starken Staat. Dieser Pakt besteht aus vier Säulen: Personal, Ausstattung, effiziente Verfahren, Opferschutz und Prävention.
Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz gehören drei der fünf obersten Bundesgerichte sowie die Bundesanwaltschaft. Diese stärken wir personell mit 37 neuen Stellen beim Generalbundesanwalt und 24 Stellen beim Bundesgerichtshof, jeweils 12 für einen neuen Zivilsenat in Karlsruhe und einen neuen Strafsenat in Leipzig. Damit stärken wir den Justizstandort Leipzig, ohne Karlsruhe zu schwächen; das ist sozusagen eine Win-win-Situation. Wir sorgen bei steigenden Fallzahlen und einer steigenden Arbeitsbelastung für den entsprechenden Personalzuwachs.
Neben diesen konkreten Personalverstärkungen im Rahmen der angesprochenen Kampagne für den Rechtsstaat setzt ein funktionierender Rechtsstaat voraus, dass dessen Bedeutung jedem Einzelnen bewusst ist und jeder ein Verständnis für die oftmals komplexe und undurchsichtige Funktionsweise hat. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass wir hier im Deutschen Bundestag im Oktober dieses Jahres bei der Debatte zum Forum Recht dieses sozusagen aufs Gleis gesetzt haben.
Das Forum Recht soll einerseits Museum sein, andererseits und vor allem Dokumentations‑, Informations- und Kommunikationszentrum für das Recht, für Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit. Es soll Ausstellungs- und Diskussionsraum sein, sowohl konkret in Karlsruhe und Leipzig als auch im virtuellen Raum, aber auch vor Ort über portable Formate an vielen weiteren Orten in Deutschland. Es geht darum, das Bewusstsein zu stärken: für den Rechtsstaat, für Recht und Gerechtigkeit und letztlich auch für unsere Demokratie.
In der Bereinigungssitzung haben wir für dieses aus der Mitte dieses Hohen Hauses geborene Projekt 857 000 Euro zum Aufbau einer Geschäftsstelle bereitgestellt, und damit nehmen wir die nächste Hürde auf dem Weg zur Umsetzung, meine Damen und Herren. Kollege Ruppert von der FDP, ich schätze Sie sehr und hätte mich gefreut, wenn Sie dem Antrag, die Gelder bereitzustellen, in der Bereinigungssitzung zugestimmt hätten.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wir bekennen uns nicht nur zu einem starken und funktionsfähigen Rechtsstaat im Sinne des Paktes für den Rechtsstaat, sondern wir handeln auch. Ich appelliere aber zugleich an die Bundesregierung und vor allem an die Länder – Rechtsstaat und Justiz sind vor allen Dingen Ländersache –, bei der weiteren Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat an einem Strang zu ziehen.
Die zweite große Säule, meine Damen und Herren, in diesem Einzelplan ist neben dem Rechtsstaat der Verbraucherschutz. Der deutsche Verbraucherschutz und seine Institutionen, die Verbraucherzentralen der Länder, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest, sind Vorbilder für weite Teile der Welt. Daher gilt es, diesen Verbraucherschutz stetig weiterzuentwickeln und die Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, die wir ergriffen haben, zu prüfen und sie effizient und zukunftsorientiert auszugestalten.
Daher investieren wir in den nächsten drei Jahren insgesamt 6 Millionen Euro in ein Projekt zur Verbraucherforschung, zur Evidenzbasierung in der Verbraucherpolitik. Wir wollen so eine Effektivierung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Politik erreichen und Antworten auf aktuelle Verbraucherfragen finden, um passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Durch die Evidenzbasierung können wir nicht nur schauen, wo politische Maßnahmen gewirkt haben, wo Stellschrauben nachjustiert werden müssen oder nicht, wo welche verbraucherschutzspezifischen Probleme möglicherweise unter dem Radar geblieben sind. Wir können damit vor allen Dingen den Verbraucherschutz einfacher, transparenter und wirksamer ausgestalten. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir stehen für einen starken Verbraucherschutz und entwickeln ihn stetig weiter, um passgenaue und effiziente Ansätze für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, das deutsche Justizsystem, der deutsche Verbraucherschutz werden auch im Jahr 2019 sehr gut aufgestellt sein. Wir stärken das Personal. Wir forschen für mehr Effizienz. Wir fördern die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft.
Vielen Dank.