Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir reden heute über den Haushalt. Man konnte das bei den vorherigen Redebeiträgen manchmal vergessen. Aber wir haben einen kleinen Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt gemacht: Wir schicken nämlich heute einen sehr guten, sehr qualifizierten Richter aus unseren Reihen nach Karlsruhe;
er wird die Bedeutung und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich unterstreichen. Wir tun das in dem Verfahren, das das Grundgesetz dafür vorsieht, nämlich mit der Wahl durch die entsprechende Mehrheit und die große Basis dieses Hauses; ebenso geschieht das im Bundesrat. Genau so sieht es das Grundgesetz vor,
und das Ergebnis wird sehr gut sein.
Aber zurück zu unserem heutigen Thema, dem Haushalt des Bundesjustizministeriums. Das Justizministerium ist eines der Verfassungsministerien und hat damit eine zentrale Verantwortung für den Rechtsstaat. Es wurde schon gesagt: Diesen wollen wir ganz besonders stärken durch den Pakt für den Rechtsstaat, den wir, Bund und Länder, gemeinsam schließen wollen. Es geht dabei nicht nur um das Gefühl, dass der Rechtsstaat funktioniert, sondern es geht auch darum, bei den Bürgern das Erfahrungswissen, die Sicherheit, dass er wirklich funktioniert, zu stärken. Es gehört zum gesellschaftlichen Zusammenhalt dazu, ganz sicher sein zu können, dass der Rechtsstaat funktioniert, unabhängig davon, welchen Bildungsgrad, welches Einkommen, welchen kulturellen Hintergrund man hat – und nicht immer nur dann, wenn man gerade selber geblitzt worden ist.
Es geht dabei um folgende Säulen: Personal bei Polizei und Justiz, Ausstattung, Verfahren, Prävention und Opferschutz. Ein Punkt, der dabei sicherlich im Mittelpunkt der Diskussion steht, ist das Personal bei der Justiz. Es gibt einerseits Richterstellen auf der Ebene des Bundes, andererseits auf der Ebene der Länder. Ich denke mal, wir haben in diesem Haushalt nachvollziehbar die Hausaufgaben des Bundes mit dem entsprechenden Geld unterlegt. Das sind zum einen die Stellen beim Generalbundesanwalt: 37 Stellen, gemessen an seinen gestiegenen Anforderungen und Aufgaben. Zum anderen sind im Haushalt des Bundesjustizministeriums selber 74 Stellen zur Bewältigung der vielen Aufgaben neu hinzugekommen,
zu denen übrigens nicht gehört, dass das Ministerium selber in die Strafverfolgung einsteigt, Herr Perli. Da hatten Sie, als Sie das hier ausgeführt haben, glaube ich, doch eine etwas falsche Vorstellung.
Ein weiterer Punkt ist die Ausstattung der Bundesgerichte. Was hier ins Auge fällt, ist sicherlich der Aufwuchs um zwei Senate beim Bundesgerichtshof. Wir wollen einen neuen Strafsenat in Leipzig installieren und einen weiteren Zivilsenat in Karlsruhe. Das wird zum Teil kritisch gesehen. Wir wissen, dass die Karlsruher dies gerne alles unter einem Dach hätten.
Aber ich denke, zum Rechtsstaat gehört auch, dass Versprechen eingehalten werden.
Und wir halten hiermit ein Versprechen, nämlich Leipzig aufzuwerten. Das ist die sogenannte Rutschklausel. Ich füge aber hinzu, dass diese Rutschklausel damit dann abgewickelt und erfüllt ist; damit ist es getan.
Ich denke, dass die Sachsen sehr gute Voraussetzungen schaffen werden, damit die Zusammenarbeit der beiden Standorte und die Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe gut gelingen kann. Als Bonnerin weiß ich, dass auch die Ministerien gut zusammenarbeiten müssen. Moderne Videotechnik ist da sicherlich ein wichtiger Aspekt.
Ich bin froh, dass sich, wenn die Rutschklausel erfüllt ist,
der Organisationsstau beim BGH – wenige Senate mit teilweise vielen Richtern, die aber den Flaschenhals im Senatsvorsitz nicht überwinden konnten – auflöst. Wir können hier zu guten und flexiblen Lösungen kommen, die auch die Rechtsprechung dort unterstützen.