Das ist der Hintergrund dieser Entscheidung der Haushälter. Sie haben entschieden, Geld für die zwei Senate auszugeben. Das beruht auf der Geschäftsgrundlage, dass damit die Rutschklausel erfüllt ist. So sehen es nach meiner Kenntnis auch die Sachsen.
Sie wissen auch, dass die Rutschklausel eine nicht erzwingbare Vereinbarung ist – sie resultiert noch aus der Zeit des Einheitsvertrages – und dass wir jederzeit diese Vereinbarung aufheben könnten. Der politische Background der Zusage, zwei neue Senate zu schaffen, ist, damit die Rutschklausel zu erfüllen. Sachsen wird sich nach meiner Kenntnis nicht weiter darauf berufen, sondern erkennt an, dass damit sein Anspruch erfüllt ist. Das finde ich eine sehr vernünftige Regelung. Wenn wir diese noch parlamentarisch absichern sollen, wäre jedenfalls meine Bereitschaft dafür gegeben.
– Ja, genau.
Kommen wir noch mal zu den Ländern. In der Tat ist es jetzt an den Ländern, ihren Anteil an den 2 000 Stellen, die insgesamt im Koalitionsvertrag genannt sind, zu erfüllen. Die Zahl richtet sich nach dem Bedarfsberechnungssystem PEBB§Y. Wir haben jetzt die Situation, dass bei den Ländern die Erwartungshaltung entstanden ist, dass der Bund dabei substanziell hilft. Ich denke, dass wir das auch tun sollen und müssen. Wir können uns nicht darauf berufen, dass es aufseiten der Länder nur um die Erfüllung der eigenen Verbindlichkeiten geht. Dafür, dass jeder sagt: „Wir machen unsere Aufgaben“, hätte es keinen Pakt gebraucht. Vielmehr appelliere ich daran, dass wir Wege finden, den Ländern zu helfen; denn wenn es so einfach wäre, wenn sie es könnten, dann hätten sie es getan.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass viele Länder gerade in den letzten Jahren hier deutliche Fortschritte gemacht haben. Das ist wirklich toll, und damit haben sich die Länder Lorbeeren verdient. Die wollen wir uns nicht selber an den Hut stecken, indem wir sagen: Wir schließen jetzt einen Pakt. Mein Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen hat hier ganz gezielt – gerade auch nach dem Regierungswechsel – eine Priorität gesetzt und richtig Geld in die Hand genommen, um Stellen aufwachsen zu lassen. Ich nenne dieses Beispiel stellvertretend für viele andere Bundesländer, die das auch gemacht haben; das muss hier auch einmal erwähnt werden. Mein Appell ist, dass wir nach Möglichkeiten suchen, die zu einer substanziellen Entlastung der Länder führen. Digitalisierung wäre da ein wichtiger Punkt; den sollte man nicht auslassen. Es ist bisher leider einiges versäumt worden. Es ist eben nicht damit getan, nur eine Werbekampagne zu machen oder die Pressesprecher zu schulen. Vielmehr müssen da noch mehr Vorschläge kommen. Ich hoffe, dass aus dem Hause der Ministerin noch mehr kommt.
In der letzten Minute meiner Redezeit möchte ich ganz kurz ein Thema ansprechen, das auch mit Geld zu tun hat und uns hier schon in der letzten Legislaturperiode beschäftigt hat, nämlich die Vergütung der Betreuer. Die Regelung ist sehr schwierig, da wir das Gesetz zu machen haben, aber die Länder dafür die Mittel aufbringen müssen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode hier im Hause einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass wir zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung bereit sind. Die Länder haben es allerdings im Bundesrat liegen gelassen. Ich weiß, dass es dort gute Gespräche gibt; wir haben sie an verschiedenen Stellen begleitet. Es ist notwendig, dass wir zu einer Erhöhung der Betreuervergütung kommen. Wir erleben jetzt schon, dass viele Betreuervereine die Brocken hinwerfen. Wir erleben auch, dass Betreuer aufhören, weil sie ihre Kosten nicht mehr refinanzieren können oder zu viele Fälle annehmen müssen, um sich zu refinanzieren. Das führt nicht zu einer Qualitätssteigerung. Wir warten darauf, dass es hier zu einer konstruktiven Einigung kommt und sind dann auch bereit, schnell zu handeln und das entsprechende Gesetz zu liefern.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.