Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meine Redezeit nicht darauf verwenden, mich mit der merkwürdigen Rechtsauffassung des Kollegen Brandner auseinanderzusetzen. Ich sage mal: Jeder blamiert sich, so gut er kann. Ihnen ist das heute wieder hervorragend gelungen.
Als letzte Rednerin einer Fraktion hat man auch die Aufgabe, die anderen Redebeiträge einzusortieren. Herr Bayaz, Frau Willkomm, so sehr ich Sie schätze, aber ich fand Ihre Einlassungen zur Musterfeststellungsklage, ehrlich gesagt, höchst unkreativ. Wir wissen, dass Sie aus unterschiedlichen Gründen dagegen sind. Das ist Ihr gutes Recht. Wir haben das hier ausführlich diskutiert. Wenn Sie aber schon jetzt meinen, dass die Musterfeststellungsklage scheitern wird, dann riecht das nicht nach Überzeugung, sondern nach Glaskugelgucken und nach Fundamentalismus. Ich sage Ihnen für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aber zu – ich glaube, da kann ich auch für die Ministerin sprechen –: Für uns ist „Wer recht hat, soll recht bekommen“ mehr als ein Satz; für uns ist das ein Versprechen.
Dieses Versprechen werden wir unabhängig vom gewählten Instrument einhalten. Deswegen sind wir natürlich offen. Wenn wir damit nicht das erreichen, was wir damit erreichen wollen, werden wir natürlich nachbessern. Wir sind auch nicht vernagelt, was andere Formen der kollektiven Rechtsdurchsetzung angeht.
Natürlich sind wir da in der Diskussionen offen; das haben wir immer wieder gesagt. Aber wir sind nach wie vor von der Wirksamkeit der Musterfeststellungsklage überzeugt. Die Tatsache, dass jetzt schon eine erste Klage vorliegt, die wir auch finanziell unterstützen – dadurch, dass wir den vzbv unterstützen –, zeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Aber die Musterfeststellungsklage ist nicht alles, was wir im Bereich Verbraucherschutz machen. Das Wichtigste im Bereich Verbraucherschutz ist, dass es gar nicht erst zu Klagen kommt. Deswegen brauchen wir im Vorfeld gute Regelungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Ich möchte zwei Bereiche hervorheben, in denen ich einen besonders großen Bedarf sehe. Der eine Bereich ist der finanzielle Verbraucherschutz, der andere die Digitalisierung.
Wir haben zum finanziellen Verbraucherschutz im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir die Regelungen, die wir in den letzten Jahren hier dazu getroffen haben, evaluieren werden. Das ist zehn Jahre nach der Finanzkrise auch bitter nötig; denn die Finanzkrise war ja nicht nur eine Bankenkrise, sondern auch eine Verbraucherkrise. Wir wollen überprüfen, ob die getroffenen Regelungen geeignet sind, eine Wiederholung zu verhindern; denn das muss unser Ziel sein. Wir wollen prüfen: Sind die Finanzmärkte insgesamt verbraucherfreundlicher und sicherer geworden? Wo besteht weiterer Handlungsbedarf? Werden Versicherte ausreichend und gut informiert? Müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ungerechtfertigte Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen, wenn sie vielleicht aus Not heraus ihren Kredit kündigen müssen oder wenn sie umziehen, weil sich ihre Lebensumstände verändert haben?
Ein Thema möchte ich in diesem Zusammenhang ganz besonders hervorheben, weil es hier um Menschen geht, die sich auch sonst immer schlecht wehren können: Es geht um das Girokonto für alle. Das war ein großer Erfolg der letzten Legislaturperiode; das haben wir hier gemeinsam beschlossen. Eine Erhebung der BaFin zeigt, dass das Girokonto für alle grundsätzlich wirkt. Seit Inkrafttreten der Regelung wurden über 540 000 Girokonten auf Basis des „Girokontos für alle“ eingerichtet. Das zeigt, hier bestand ein hoher Handlungsbedarf. Aber die Höhe der Entgelte deutet darauf hin, dass dem Geist des Gesetzes regelmäßig nicht entsprochen wird. Wir haben teilweise Entgelte von bis zu 140 Euro im Jahr. Das ist nicht die reguläre Gebühr für ein Girokonto. Ich sage Ihnen ganz klar: Ich sehe hier Handlungsbedarf. Wenn so eklatant gegen den Willen des Gesetzgebers verstoßen wird, müssen wir nachsteuern.
Einen letzten Aspekt möchte ich noch hervorheben: Das ist der Bereich Digitalisierung. Wir haben hier, so wie für Finanzen, einen Marktwächter. Der Marktwächter Digitale Welt trägt durch Monitorings dazu bei, entsprechende Entwicklungen im Verbraucherschutz im digitalen Bereich zu erkennen, damit wir Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommen und gegensteuern können. Ich glaube, dass wir diese Arbeit weiter stärken müssen. Ich finde es gut, dass wir das mit diesem Haushalt machen. Aber ich bin mir auch sicher, dass wir in den nächsten Jahren hier noch über sehr viele grundsätzliche Fragen diskutieren müssen; Stichwort etwa: Verbraucherrechte auch als Bürgerrechte in der digitalen Welt. Ich glaube ferner, dass sich das in Zukunft noch viel stärker in diesem Haushalt widerspiegeln muss.
Vielen Dank.
Ich darf Sie bitten, dem Redner zuzuhören und Ihre Gespräche einzustellen.